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Air Cairo AGBs

Passagier- und Gepäckbedingungen von Air Cairo für Luftbeförderungsverträge, die von SunExpress (Güneş Ekspres Havacılık A.Ş.) vermittelt werden

Geltungsbereich

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „wir“, „uns“ oder „unser“ Air Cairo, und „Sie“ oder „Ihr“ jede Person, die ein Ticket besitzt und befördert werden soll oder in einem Flugzeug befördert wird, mit Ausnahme von Mitgliedern von die Besatzung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Beförderung auf dem Luftweg, die zwischen Ihnen und uns geschlossen wurden (in unserer Eigenschaft als Vertragspartner und in den meisten Fällen als tatsächliche Fluggesellschaft (Fluggesellschaft)) und über SunExpress (Güneş Ekspres Havacılık A.Ş.) als Flugvermittler ohne operative Verantwortung abgeschlossen wurden.

In Bezug auf die Beteiligung von SunExpress an der Ermöglichung Ihrer Flugbuchung bestätigen und stimmen Sie zu, dass:

  • SunExpress agiert nur als Flugvermittler zwischen Ihnen und uns im Bereich Marketing, Bereitstellung und der Buchung einschließlich Revenue Management und Zahlungsprozesse ohne jeglicher operativer Verpflichtungen
  • In Bezug auf Ihre Buchung ist SunExpress weder ein tatsächliches oder vertragliches Beförderungsunternehmen für die Zwecke des Montrealer Übereinkommens 1999 oder des Warschauer Abkommens 1929 (einschließlich der gänderten Fassung), noch kein gemeinsames Beförderungsunternehmen.
  • Soweit gesetzlich zulässig;
    • SunExpress übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit Ihrer Buchung mit uns oder außerhalb Ihrer Buchung mit uns, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Leistung eines Reiseplans oder eines verwandten Betriebs von Flugzeugen; und
    • Sunexpress (und seine Investoren, Aktionäre, Offiziere, Direktoren, Mitglieder, Vertreter, Auftragnehmer, Rechtsanwälte und Dienstleister von Drittanbietern und jeder ihrer verantwortlichen Mitarbeiter) haben keine Haftung , Verzögerung oder jegliche besondere, beispielhafte, Straf-, Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art, ob Vertrags-,Schadenersatzrecht- oder anderweitige Beschädigungen, die aus oder im Zusammenhang mit jeglicher Reise entstehen.

Bei einigen Diensten wird Ihr Flug möglicherweise von einer anderen Fluggesellschaft im Auftrag von Air Cairo durchgeführt. Dies bedeutet, dass selbst wenn Sie eine Reservierung bei Air Cairo haben und ein Ticket besitzen, bei dem der Name Air Cairo oder der Airline Designator Code (SM) von Air Cairo als Fluggesellschaft angegeben ist, eine andere Fluggesellschaft das Flugzeug betreiben kann (z. B. Subcharter). In solchen Fällen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für solche Transporte. In Fällen, in denen andere Fluggesellschaften als Air Cairo den Flug durchführen, werden wir Sie so schnell wie möglich darüber informieren, welche Fluggesellschaft tatsächlich die Beförderung anbietet.

Zahlung

Für alle Air Cairo-Tickets, die über die Buchungssysteme von SunExpress verkauft werden (wobei SunExpress ausschließlich als Flugvermittler fungiert), werden Zahlungen von SunExpress im Auftrag von Air Cairo eingezogen und verarbeitet.

Alle in der Buchung bestätigten Tarife gelten nur für die bestätigte Zeit, den Abflugort und den Bestimmungsort der in der Buchungsbestätigung genannten Person. Die vollständige Zahlung ist fällig, wenn die Buchung abgeschlossen ist. Air Cairo-Flüge, die telefonisch oder im Internet über die SunExpress Website oder die SunExpress App gebucht wurden, können mit Kreditkarte (Master Card, Visa) bezahlt werden. Der gesamte Ticketpreis wird sofort fällig.

Buchungen (telefonisch und über die SunExpress Website) können auch mit Debitkarte und mit SOFORT Banking bezahlt werden. SOFORT Banking ist schneller als eine normale Überweisung und erfolgt in Echtzeit. Ihre Überweisung ist durch SOFORT Banking gesichert.

Bei Nichtbezahlung oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Rückbuchungen (d.h. der von uns berechnete Betrag wird ganz oder teilweise zurückgebucht oder anderweitig geltend gemacht) wird eine Rücknahmegebühr von 10,00 € pro Buchung fällig, wenn der Passagier nicht nachweisen kann, dass für Air Cairo kein geringfügiger oder kein Anspruch geltend gemacht wurde.

Wir sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen und bei Zahlungsverzug ohne Zahlung eine Entschädigung in Bezug auf die nachstehend genannten Fluchtklauseln zu verlangen. Die Festlegung einer Frist ist nicht erforderlich, wenn die Abreise unmittelbar bevorsteht, so dass die Festlegung einer Frist nicht praktikabel wäre. In solchen Fällen sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen und die Beförderung zu verweigern.

Der Flugpreis

Die Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom Abflughafen zum Flughafen am Bestimmungsort. Anwendbare Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Regierung oder einer anderen Behörde oder vom Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind von Ihnen zu zahlen. Zum Zeitpunkt des Ticketkaufs werden Sie über Steuern, Gebühren und Abgaben informiert, die nicht im Ticketpreis enthalten sind. Wenn sich die Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöhen, nachdem das Ticket bereits gebucht wurde, sind Sie verpflichtet, diese bestimmte Steuer, Gebühr oder Abgabe zu zahlen.

Reservierungen

Für Air Cairo-Tickets, die über das Buchungssystem von SunExpress verkauft werden, akzeptieren wir Sitzplatzreservierungen bis spätestens 6 Stunden vor dem geplanten Abflug. Die Bearbeitung einer Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich nach den effektiven Kosten und Bedingungen oder finden Sie diese unter www.sunexpress.com.

Bitte beachten Sie, dass die folgende Personengruppe aus Sicherheitsgründen nicht an Notausgängen sitzen darf:

  • Säuglinge (unter 2 Jahren) und Kinder (unter 14 Jahren)
  • werdende Mütter,
  • Personen, die Tiere in der Kabine tragen,
  • körperlich oder geistig behinderte Passagiere,
  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (z. B. aufgrund von Körpermaßen, Krankheit oder Alter).

Durch die Reservierung von Sitzplätzen an den Notausgängen bestätigen Sie, dass keines dieser Kriterien für Ihre Reservierung(en) gilt. Wenn nicht, können wir einen anderen Sitzplatz ohne Erstattung der Reservierungsgebühr zuweisen.

In Fällen, in denen die Zuweisung eines anderen Sitzplatzes trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich ist, behält sich Air Cairo das Recht vor, die Beförderung zu verweigern.

Flugschein

Air Cairo stellt die Beförderung nur für den in der Buchungsbestätigung genannten Passagier zur Verfügung. Tickets sind nicht übertragbar. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Ticket reisen, qualifizieren Sie sich nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets für den Transport. Wenn Sie mit einem elektronischen Ticket reisen, können Sie sich nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Passes und einer Coupon-Aufbewahrung im Reservierungssystem für den Transport qualifizieren.

Nichtantritt, Stornierung

Sie haben das Recht, jederzeit, vor Antritt des Fluges, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt Air Cairo dringend, dass Sie unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer das SunExpress Kundenservicecenter anrufen. Stornierungen können auch über die SunExpress-Website im Bereich „Meine Buchungen“ vorgenommen werden. Ein Nichtantritt des Fluges wird als Rücktritt gewertet.

Im Falle des Rücktritts sind wir (über SunExpress) berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen, was Air Cairo oder SunExpress normalerweise gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben.

Die uns zustehenden Entschädigung richtet sich nach dem Beförderungspreis. Wir erheben die in Folge dargestellten Stornierungspauschalen je Passagier, wobei die Pauschalbeträge auf volle Euro gerundet werden. Sie haben das Recht, uns (über SunExpress) nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der Berechnung ist der Flugpreis, abzgl. der erhobenen Servicecharge (SC). Die Servicecharge kann nicht erstattet werden.

Mehr Informationen zu unseren Stornierungsregeln finden Sie hier.

Umbuchungen

Umbuchungen von ursprünglich höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind grundsätzlich nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen in höher tarifierte Abflüge ist grundsätzlich die Preisdifferenz zu einem etwaig höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen und sofort fällig.

Werden nach Buchung des Fluges/der Flüge aber vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir die folgenden Umbuchungspauschalen je Passagier, wobei Grundlage der Berechnung der Flugpreis ist; Gebühren werden auf volle Euro gerundet.

Mehr Informationen zu unseren Umbuchungsregeln finden Sie hier.

Ersatzpersonen

Namensänderungen oder die Benennung einer Ersatzperson sind nicht gestattet und damit ausgeschlossen.

Check-In

Sofern nicht anders angegeben, sind Sie verpflichtet, spätestens zwei (2) Stunden vor dem geplanten Abflug am Check-in-Schalter von Air Cairo zu sein. Bitte denken Sie daran, Ihre Ankunft am Flughafen so zu planen, dass Sie genügend Zeit haben, um die Check-in-Frist einzuhalten. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, spätestens zum angegebenen Zeitpunkt am Gate zum Einsteigen anwesend zu sein. Air Cairo behält sich das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren oder das Boarding zu verweigern, wenn Sie nicht rechtzeitig zum Check-in oder am Gate erscheinen. Air Cairo übernimmt keine Haftung für Schäden und Kosten, die Sie aufgrund eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen erlitten haben.

Verhalten des Fluggastes

Wenn Sie sich an Bord so verhalten, dass Sie das Flugzeug, die Personen oder Gegenstände an Bord gefährden oder die Besatzung daran hindern, ihre Aufgaben zu erfüllen, oder wenn Sie die Anweisungen der Besatzung nicht befolgen, einschließlich derer in Bezug auf Rauchen, Drogen- oder Alkoholkonsum oder wenn Sie anderen Passagieren oder der Besatzung Probleme oder Verletzungen zufügen, behält sich Air Cairo das Recht vor, Ihr Verhalten mit allen erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu verhindern und den weiteren Transport wie unten angegeben zu verweigern.

Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes oder Gepäcks

Air Cairo kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

bei einem Fluggast

  • die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird verstößt;
  • die Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt;
  • soweit Sie Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich führen, so haben Sie Air Cairo dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dies gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen;
  • der geistige oder physische Zustand, einschl. alkoholischer und drogenbedingter Beeinträchtigungen, eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt;
  • Sie eine Sicherheitsuntersuchung Ihrer Person oder ihres Gepäcks verweigern;
  • der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge nicht bezahlt wurde;
  • Sie nicht alle für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich führen, keine gültigen Reisedokumente in Ihrem Besitz haben bzw. Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
  • Sie sich in einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;
  • Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder sonstigen Gründen eine besondere Betreuung benötigen, die Sie jedoch nicht mind. 2 Werktage (48 Std.) vor Ihrem Flug bei uns angemeldet haben;
  • aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin im Rahmen einer Schwangerschaft. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet;
  • Air Cairo überprüft Zahlungstransaktionen zur Verhinderung von Betrug und anderen Missbrauchsfällen. Dazu bedienen wir uns sowohl interner als auch externer Quellen. Werden konkrete Sachverhalte festgestellt, behalten wir uns das Recht vor, die betroffene Buchung zu stornieren oder die Art und Weise der Erfassung des gesamten Buchungsbetrages festzulegen.

bei Gepäck

  • Gegenstände die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, sowie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind. Zu Ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke, Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, entflammbare flüssige Stoffe (z. B. Campinggas, Aerosol, Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner, entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien (z. B. auch Feuerzeuge).
  • Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide, giftige Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien.
  • Ätzende Materialien (z. B. Quecksilber, auch in Thermometern), Säuren (Alkali, Batterien, gefüllt mit Batterieflüssigkeit), magnetisierende Stoffe, flüssige Stoffe jeder Art und gefährliche Güter, welche in der IATA-Gefahrgutvorschrift aufgeführt sind.
  • Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist.
  • Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind, nähere Angaben können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die o. g. Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden.

Gepäck

Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages können Sie Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagspflichtig. Bitte beachten Sie, dass ein Gepäckstück nicht schwerer als 32kg sein darf.

Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden.

Air Cairo übernimmt für Gegenstände, die an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht.

Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise von Seiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann Air Cairo nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Handgepäck

Sie dürfen ein Handgepäckstück bis zu einem Maximalgewicht von 8 kg kostenfrei mitführen. Soweit das zulässige Höchstgewicht für Handgepäck überschritten wird, ist Air Cairo berechtigt berechtigt, einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.

Gemäß der EG-Verordnung 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei Air Cairo oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Soweit es Gegenstände anbelangt, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht für den Transport im Frachtraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), besteht kein Anspruch auf Beförderung. Solche Gegenstände werden nur befördert, wenn Sie uns im Voraus angekündigt und von Air Cairo zur Beförderung angenommen worden sind. Da es sich um Sondergepäck handelt, ist dieses zuschlagspflichtig. Soweit Sie am Check-in oder am Gate Gepäck zurücklassen müssen, übernimmt Air Cairo hierfür keine Haftung, sofern kein kostenpflichtiger Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

Samsung Galaxy Note 7 Mobiltelefone dürfen aus Sicherheitsgründen momentan nicht an Bord unserer Flugzeuge benutzt werden. Mobiltelefone dieser Art müssen komplett ausgeschaltet werden. Auch das Aufladen ist an Bord nicht gestattet.

Sondergepäck

Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählt insbesondere Sportgerät (Golf- und Tauchgeppäck, Fahrräder, Bodyboard, Surfbrett, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Life Animals Regulation zum Transport von Tieren zu beachten sind.

Die Tiere müssen insbesondere in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch Air Cairo bestätigt wurde. Sie sind für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, ist Air Cairo berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern.

Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein:

Geld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte, z. B. Laptops oder PC´s, Geschäftspapiere, etc.

Pässe und andere Ausweispapiere, Muster sowie Wertsachen, das heißt Gegenstände mit einem Wert über € 300,- (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung), soweit sie nicht der Bekleidung dienen.

Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet Air Cairo nach Maßgabe der Art. 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.

Haftung und Klagefrist

Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines kann der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens unterliegen, welche die Haftungen des Luftfahrtunternehmens für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen regeln und ggf. beschränken.

Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

1.Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 128.821 Sonderziehungsrechten von Fluggästen (etwa € 153.500,–) je Fluggast bleibt der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilweise (mit-)verursacht hat, dem Luftfrachtführer vorbehalten. Insofern ist er von einer Haftung befreit (Art. 20).

Für einen darüber hinaus gehenden Schaden haftet der Luftfrachtführer dann nicht, wenn er nachweist, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Luftfrachtführers oder seiner Leute oder ausschließlich auf rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist (Art. 21). Der Luftfrachtführer zahlt einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.

2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auf 1.288 Sonderziehungsrechte (etwa € 1.500,–). Übersteigt der Wert Ihres Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist.

3. Bei Verspätung bei der Luftbeförderung des Reisenden auf 5.346 Sonderziehungsrechte (etwa € 6.370,–).

Nach dem Warschauer Abkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Bei Tod und Körperverletzung auf 250.000,– Franken (etwa € 27.400,–), wenn das Haager Protokoll und auf 125.000,– Franken (etwa € 13.700,–), wenn das Warschauer Abkommen gilt.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Reisegepäck auf 250 Franken/kg (entspricht € 27,35) und auf 5.000,– Franken (entspricht € 547,–) bei Handgepäck.

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und den vereinbarten Zuschlag entrichtet hat.

Die Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren bei Air Cairo erhoben werden; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen, oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.

Sollten in Ihrem aufgegebenen Gepäck Gegenstände enthalten gewesen sein, die bei Sicherheitskontrollen entnommen werden mussten, haftet Air Cairo hierfür nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

Flugpläne und Flugzeiten/-änderungen

Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und können sich zwischen Datum der Veröffentlichung und Ihrem Buchungs- bzw. Reisedatum ändern.

Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die geplante Abflugzeit informieren, so, wie sie zum Zeitpunkt gilt. Bitte beachten Sie, dass soweit im Rahmen der Buchung keine feste Flugzeit zugesagt wird, die Beförderung von Air Cairo der Beginn der Beförderung am gebuchten Verkehrstag geschuldet ist. Die endgültigen Flugzeiten erhalten Sie, sobald diese feststehen. Air Cairo wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Sie möglichst frühzeitig zu informieren. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen.

Air Cairo ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Air Cairo für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen wird Air Cairo Sie so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informieren, spätestens jedoch beim Einstieg. Die schwarze Liste aller Luftfahrtunternehmen, die keinen Luftverkehr erbringen dürfen, ist bei den zuständigen nationalen Durchsetzungsbehörden (NEB) wie der französischen DGAC und dem Air Transport User Council oder der Civil Aviation Authority für das Vereinigte Königreich erhältlich.

Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord wie z.B. Mobiltelefonen, Laptops, PDAs, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.

Nichtraucherflüge

Alle Air Cairo Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt.

Reisedokumente

Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Air Cairo haftet nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und Air Cairo die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Air Cairo behält sich das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und Air Cairo haftet nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

Verletzung von Einreisebestimmungen und deren Rechtsfolgen

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das Air Cairo von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls Air Cairo Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen muss, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Air Cairo kann zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in dem Besitz von Air Cairo befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

Falls Air Cairo gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, Air Cairo auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Air Cairo ist berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen.

Datenschutz

Mit Übermittlung Ihrer Daten stimmen Sie zu, dass Sie SunExpress als Flugvermittler und Air Cairo Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken mitverwendet: Vornahme von Flugbuchungen, ggf. Erwerb von Zusatzleistungen (auch von Drittanbietern), Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung ihres Fluges. Sie stimmen zu, dass SunExpress als Flugvermittler und Air Cairo diese Daten zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke an eigene Büros, bevollmächtigte Agenten, in- und ausländische Behörden, andere Fluggesellschaften, sowie sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weitergibt.

Zwischen Air Cairo und SunExpress bestehen Verträge über den Schutz und die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen.

Reiseversicherungen

Versicherungsleistungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-versicherung ist im Flugpreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche bei Buchung der Reise abzuschließen. Im Versicherungsfall ist eine umgehende schriftliche Schadensmeldung an den Versicherer erforderlich. Air Cairo ist mit der Schadensregulierung nicht betraut.