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AGBs SunExpress

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die zwischen Ihnen und SunExpress geschlossenen Luftbeförderungsverträge bei denen SunExpress Luftfrachtführer ist.

SunExpress hat mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer SunExpress als Luftfrachtführer in der Carrier Spalte ihres Flugscheins eingetragen ist, obwohl die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Soweit SunExpress als Luftfrachtführer eingetragen ist, unterliegt die Beförderung diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit Ihre Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, werden wir Sie so bald wie möglich hierüber informieren.

Bezahlung

Die mit der Buchung bestätigten Preise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflug- zum Bestimmungsort für die in der Buchungsbestätigung genannte(n) Person(en) und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.

Die Zahlung kann bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über unsere Internetseite per Kreditkarte (Master Card, Visa), per Lastschriftverfahren, per Sofortüberweisung oder per PayPal erfolgen. Da die Zahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, wird die Kreditkarte sofort belastet.

Das Lastschriftverfahren ist nur für Kunden eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts bei Buchungen über das Internet bis 9 Tage vor Abflug möglich (der Buchende muss identisch mit dem Kontoinhaber sein).

Im Falle fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle einer Rückbelastung (das heißt wenn der bei Ihrem Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungspauschale in Höhe von € 10.- pro Buchung zu entrichten, sofern Sie uns nicht nachweisen, dass uns dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird trotz Inverzugsetzung eine Zahlung nicht vorgenommen, so ist SunExpress berechtigt, den Beförderungsvertrag zu kündigen und Schadensersatz gemäß den Rücktrittsregelungen der entsprechenden Buchung (siehe unten) zu verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, sofern der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann SunExpress den Vertrag sofort kündigen und die Beförderung verweigern.

Bei Zahlungen mit einigen Firmen-/Geschäftskreditkarten und in anderen Währungen als der Türkischen Lira können Zuschläge anfallen. Der zu zahlende Gesamtbetrag wird im Zahlungsbereich separat angezeigt, wenn diese Karten verwendet werden.

Der Flugpreis

Der Flugpreis gilt für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Alle Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder von Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Bei Kauf des Flugscheins werden Sie über solche nicht im Flugpreis enthaltene Steuern und Gebühren und Zuschläge informiert. Sollten sich die vorgenannten Steuern, Gebühren und Zuschläge nach Flugscheinausstellung erhöhen, so sind diese von Ihnen nachzuzahlen.

Sitzplatzreservierung

Soweit es Auslandsflüge anbelangt, kann eine Sitzplatzreservierung bis 72 Stunden vor Abflug gebucht werden. Stunden an Sonn- und Feiertagen werden dabei nicht mitgerechnet. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Der Service ist nur auf SunExpress Flügen mit SunExpress Airline Code (XQ) und SunExpress-Flugzeug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter sunexpress.com.

Wir müssen darauf hinweisen, dass folgender Personenkreis, bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden, nicht in der Exit-Reihe/Notausgängen sitzen darf:

  • Babys (unter 2 Jahren) und Kinder (unter 12 Jahren)
  • werdende Mütter
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
  • körperlich und/oder geistig behinderte Menschen
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind oder aus irgendeinem Grund keinen zusätzlichen Sicherheitsgurt anlegen sollen.
  • Personen, die nicht in der Lage sind, die Anweisungen des Kabinenpersonals zu verstehen (auf Türkisch, Deutsch oder Englisch)
  • Personen, die nicht in der Lage sind, selbst über das Öffnen des Notausgangs zu entscheiden und eine Evakuierung einzuleiten, wenn das Kabinenpersonal nicht in der Lage ist zu handeln
  • Personen, die mit einem Passagier reisen, der in einer Notsituation auf Hilfe angewiesen ist (z. B. Kleinkind/Kind, Personen mit eingeschränkter Mobilität)
  • Personen, die zwangsweise abgeschoben wurden (Abgeschobene) und/oder denen die Einreise verweigert wird oder die als Gefangene inhaftiert sind.

Mit einer Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist SunExpress berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht.

Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SunExpress das Recht, die Beförderung zu verweigern.

Tickets & Preise

  • SunExpress erbringt die Beförderungsleistung nur an den im Beförderungsausweis (Flugschein oder sonstiger Beförderungsausweis) genannten Fluggast. Beförderungsausweise sind nicht übertragbar. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Beförderungsscheins. Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie sich ausreichend ausweisen können und ein elektronischer Flugschein auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
  • Die SunExpress-Ticketpreise können sich dynamisch ändern, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Datum, Kapazität, Wechselkurs und Unterschieden in der Tarifklasse. SunExpress übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für dynamische Änderungen des Tarifs

Nichtantritt, Stornierung

Sie haben das Recht, jederzeit vor Antritt des Fluges vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, dies unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer schriftlich zu erklären. Ein Nichtantritt des Fluges wird als Rücktritt gewertet.

Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben.

Die uns zustehende Entschädigung richtet sich nach dem Beförderungspreis. Wir erheben die in Folge dargestellten Stornierungspauschalen je Passagier, wobei die Pauschalbeträge auf volle Euro gerundet werden. Sie haben das Recht, uns nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der Berechnung ist der Flugpreis, abzgl. der erhobenen Servicecharge (SC). Die Servicecharge kann nicht erstattet werden.

Mehr Informationen zu unseren Stornierungsregeln finden Sie hier.

Umbuchungen

Umbuchungen von ursprünglich höher tarifierten Abflügen in niedrige tarifierte Abflüge sind grundsätzlich nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen in höher tarifierte Abflüge ist grundsätzlich die Preisdifferenz zu einem etwaig höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen und sofort fällig. Der SunLight-Tarif kann nicht auf einen höheren Tarif upgegradet werden.

Werden nach Buchung des Fluges/der Flüge aber vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir die folgenden Umbuchungspauschalen je Passagier, wobei Grundlage der Berechnung der Flugpreis ist; Gebühren werden auf volle Euro gerundet.

Mehr Informationen zu unseren Umbuchungsregeln finden Sie hier.

Ersatzpersonen

Namensänderungen oder die Benennung einer Ersatzperson sind nicht gestattet und damit ausgeschlossen.

Check-in

Sie sind verpflichtet, 2 Stunden vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bei innertürkischen Flügen sind Sie verpflichtet, 90 Minuten vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bitte planen Sie ausreichend Zeit zur Einhaltung der Meldeschlusszeit ein. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich spätestens zu der Abfertigung angegebenen Zeiten zum Einsteigen am Gate einzufinden. Sofern Sie die Meldeschlusszeit nicht einhalten, oder sich nicht rechtzeitig zum Einsteigen am Gate einfinden, ist SunExpress berechtigt, Ihre Flugbuchung zu streichen und die Beförderung zu verweigern. Für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus der allein von Ihnen zu vertretenen Verletzung dieser Bestimmungen entstehen, haftet SunExpress nicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie für internationale Flüge entweder unseren kostenlosen Online Check-in Service nutzen oder direkt am Flughafen gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Passagier und Strecke einchecken können. Wenn Sie im Voraus den Flughafen Check-in Service zu Ihrer Flugbuchung hinzufügen, können Sie sparen und von der günstigeren Gebühr von 2,99 € pro Passagier und Strecke profitieren.

Unter den folgenden Umständen ist das Einchecken am Flughafen für einen internationalen Flug kostenlos:

  • SunPriority oder SunPremium gebucht haben, welche beide ein kostenloses Check-in am Flughafen beinhalten
  • Besondere Leistungen am Flughafen benötigen (z.B. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität)
  • zwischen 5 and 12 Jahre alt sind und allein reisen (Alleinreisende Kinder)
  • mit einem Haustier in der Kabine reisen
  • einen Interline oder Code-Share-Flug gebucht haben
  • von einem Flughafen abfliegen, an dem Online Check-in noch nicht verfügbar ist

Weitere Information zu den Check-in-Möglichkeiten, Verfügbarkeit (sowohl online als auch an den Check-in-Schaltern am Flughafen) und den Boardingpass-Anforderungen finden Sie hier.

Verhalten des Fluggastes

Ist Ihr Verhalten an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen oder gemäß Ziffer 12. die Beförderung zu verweigern.

Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes oder Gepäcks

SunExpress kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

bei einem Fluggast

  • die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird verstößt;
  • die Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt;
  • soweit Sie Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich führen, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dies gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen;
  • der geistige oder physische Zustand, einschl. alkoholischer und drogenbedingter Beeinträchtigungen, eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt;
  • Sie eine Sicherheitsuntersuchung Ihrer Person oder ihres Gepäcks verweigern;
  • der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge nicht bezahlt wurde;
  • Sie nicht alle für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich führen, keine gültigen Reisedokumente in Ihrem Besitz haben bzw. Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
  • Sie sich in einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;
  • Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder sonstigen Gründen eine besondere Betreuung benötigen, die Sie jedoch nicht mind. 2 Werktage (48 Std.) vor Ihrem Flug bei uns angemeldet haben;
  • aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin im Rahmen einer Schwangerschaft. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet;
  • SunExpress überprüft Zahlungstransaktionen zur Verhinderung von Betrug und anderen Missbrauchsfällen. Dazu bedienen wir uns sowohl interner als auch externer Quellen. Werden konkrete Sachverhalte festgestellt, behalten wir uns das Recht vor, die betroffene Buchung zu stornieren oder die Art und Weise der Erfassung des gesamten Buchungsbetrages festzulegen.

bei Gepäck

  • Gegenstände die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, sowie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind. Zu Ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke, Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, entflammbare flüssige Stoffe (z. B. Campinggas, Aerosol, Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner, entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien (z. B. auch Feuerzeuge).
  • Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide, giftige Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien.
  • Ätzende Materialien (z. B. Quecksilber, auch in Thermometern), Säuren (Alkali, Batterien, gefüllt mit Batterieflüssigkeit), magnetisierende Stoffe, flüssige Stoffe jeder Art und gefährliche Güter, welche in der IATA-Gefahrgutvorschrift aufgeführt sind.
  • Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist.
  • Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind, nähere Angaben können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die o. g. Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden.

Gepäck

Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages können Sie Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagspflichtig. Bitte beachten Sie, dass ein Gepäckstück nicht schwerer als 32kg sein darf.

Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden.

SunExpress übernimmt für Gegenstände, die an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht.

Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise von Seiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann SunExpress nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Handgepäck

Die Freimenge für Ihr Handgepäck hängt von Ihrem gebuchten Tarif ab. Wenn Sie SunLight gebucht haben, dürfen Sie ein (1) kleines Handgepäckstück bis zu vier (4) kg (max. Maße: 40cmx30cmx20cm) kostenlos mitnehmen. Wenn Sie SunEco, SunClassic oder SunPremium gebucht haben, dürfen Sie ein (1) Stück Handgepäck bis zu acht (8) kg (max. Maße: 55cmx40cmx20cm) kostenlos mitnehmen. Soweit das zulässige Höchstgewicht und/oder die Höchstmaße überschritten werden, sind wir berechtigt, eine Gebühr i.H.v. 80 € für übergroßes Handgepäck zu verlangen, die vor dem Einsteigen zu entrichten ist. Für Flüge aus dem Vereinigten Königreich beträgt diese Gebühr 80 £.  Andernfalls hat SunExpress das Recht, den Fluggast nicht auf dem Flug zu befördern. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.

Gemäß der EG-Verordnung 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Soweit es Gegenstände anbelangt, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht für den Transport im Frachtraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), besteht kein Anspruch auf Beförderung. Solche Gegenstände werden nur befördert, wenn Sie uns im Voraus angekündigt und von SunExpress zur Beförderung angenommen worden sind. Da es sich um Sondergepäck handelt, ist dieses zuschlagspflichtig. Soweit Sie am Check-in oder am Gate Gepäck zurücklassen müssen, übernimmt SunExpress hierfür keine Haftung, sofern kein kostenpflichtiger Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

Samsung Galaxy Note 7 Mobiltelefone dürfen aus Sicherheitsgründen momentan nicht an Bord unserer Flugzeuge benutzt werden. Mobiltelefone dieser Art müssen komplett ausgeschaltet werden. Auch das Aufladen ist an Bord nicht gestattet.

Aufgegebenes Gepäck

Folgendes darf im aufgegebenen Gepäck nicht enthalten sein:

  • Geld, Schmuck, Edelmetall, Fotoapparate, Mobiltelefone, elektronische Geräte (z.B. Laptops oder persönliche Computer),Geschäftspapiere, verderbliche Lebensmittel und Medikamente
  • Personalausweise, Reisepässe oder andere Ausweispapiere, Muster und Wertgegenstände mit Ausnahme von Kleidung.

Unter Bezugnahme auf Artikel 20 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montreal, 28. Mai 1999) und Artikel 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt SunExpress keine Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Sondergepäck

Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählt insbesondere Sportgerät (Golf- und Tauchgepäck, Fahrräder, Bodyboard, Surfbrett, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Life Animals Regulation zum Transport von Tieren zu beachten sind.

Die Tiere müssen insbesondere in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch uns bestätigt wurde. Sie sind für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, sind wir berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern.

Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein:

  • Geld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte, z. B. Laptops oder PC´s, Geschäftspapiere, etc.
  • Pässe und andere Ausweispapiere, Muster sowie Wertsachen, das heißt Gegenstände mit einem Wert über € 300,- (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung), soweit sie nicht der Bekleidung dienen.

Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet SunExpress nach Maßgabe der Art. 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.

Haftung und Klagefrist

Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines kann der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens unterliegen, welche die Haftungen des Luftfahrtunternehmens für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen regeln und ggf. beschränken.

Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten von Fluggästen (etwa € 122.000,–) je Fluggast bleibt der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilweise (mit-)verursacht hat, dem Luftfrachtführer vorbehalten. Insofern ist er von einer Haftung befreit (Art. 20). Für einen darüber hinaus gehenden Schaden haftet der Luftfrachtführer dann nicht, wenn er nachweist, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Luftfrachtführers oder seiner Leute oder ausschließlich auf rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist (Art. 21). Der Luftfrachtführer zahlt einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auf 1.131 Sonderziehungsrechte (etwa € 1.220,–). Übersteigt der Wert Ihres Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist.
  3. Bei Verspätung bei der Luftbeförderung des Reisenden auf 4.150 Sonderziehungsrechte (etwa € 5.100,–).

Nach dem Warschauer Abkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Bei Tod und Körperverletzung auf 250.000,– Franken (etwa € 27.400,–), wenn das Haager Protokoll und auf 125.000,– Franken (etwa € 13.700,–), wenn das Warschauer Abkommen gilt.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Reisegepäck auf 250 Franken/kg (entspricht € 27,35) und auf 5.000,– Franken (entspricht € 547,–) bei Handgepäck.

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und den vereinbarten Zuschlag entrichtet hat.

Die Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen, oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.

Sollten in Ihrem aufgegebenen Gepäck Gegenstände enthalten gewesen sein, die bei Sicherheitskontrollen entnommen werden mussten, haftet SunExpress hierfür nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

Flugpläne und Flugzeiten/-änderungen

Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und können sich zwischen Datum der Veröffentlichung und Ihrem Buchungs- bzw. Reisedatum ändern.

Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die geplante Abflugzeit informieren, so, wie sie zum Zeitpunkt gilt. Bitte beachten Sie, dass soweit im Rahmen der Buchung keine feste Flugzeit zugesagt wird, die Beförderung von SunExpress der Beginn der Beförderung am gebuchten Verkehrstag geschuldet ist. Die endgültigen Flugzeiten erhalten Sie, sobald diese feststehen. SunExpress wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Sie möglichst frühzeitig zu informieren. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen.

SunExpress ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei SunExpress für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen werden wir Sie so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informieren, spätestens jedoch beim Einstieg. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite LBA abrufbar.

Lebensmittelallergien

Bitte beachten Sie, dass die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel auf unseren Menükarten gängige Allergene enthalten oder mit diesen in Berührung kommen können. Fluggäste, die an solchen Allergien leiden, müssen sich vor dem Verzehr der Lebensmittel über deren Inhaltsstoffe informieren.

SunExpress kann die an Bord erhältlichen Produkte nicht aus dem Sortiment nehmen und übernimmt keine Verantwortung für eventuell auftretende allergische Reaktionen, da SunExpress nicht sicherstellen kann, dass die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel für Menschen mit Lebensmittelallergien unbedenklich sind oder dass andere Fluggäste keine allergenhaltigen Lebensmittel an Bord bringen.

Wenn Sie eine Lebensmittelallergie haben, konsultieren Sie bitte Ihren Arzt und schätzen Sie die Reiserisiken vor Ihrer Reise ein. Auf der Grundlage der oben dargelegten Lebensmittelrichtlinien liegt es letztlich in der Verantwortung unserer Fluggäste, zu entscheiden, ob sie fliegen möchten. Bitte beachten Sie, dass die Ticketregeln auch dann gelten, wenn Sie sich gegen einen Flug entscheiden.

Fluggäste mit Lebensmittelallergien müssen ihre erforderlichen Medikamente an Bord mitführen und einen entsprechenden Nachweis von einem Arzt erbringen lassen. Sie müssen das Rezept und den Arztbericht bei sich haben, um sicherzustellen, dass Sie keine Probleme bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen haben, und sich vor dem Flug über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen vergewissern. Fluggäste mit schweren Allergien, die kein ärztliches Attest mit sich führen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zum Flug zugelassen werden.

Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord wie z.B. Mobiltelefonen, Laptops, PDAs, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.

Nichtraucherflüge

Alle SunExpress Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt.

Reisedokumente

Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

Verletzung von Einreisebestimmungen und deren Rechtsfolgen

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen.

Gutschein

Nutzungsbedingungen des SunExpress Gutscheins

1. Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 4 Jahre gültig und wird in Form eines Codes zur Verfügung gestellt.

2. Der Gutschein kann für Flüge und Zusatzleistungen a) online auf sunexpress.com im letzten Schritt des Buchungsprozesses, b) bei direkt an uns angebundenen Agenturen oder c) bei Buchungen über das Contact Center eingelöst werden (die Kontaktdaten finden Sie auf www.sunexpress.com).

3. Der Gutschein gilt für alle XQ Flüge sowie Zusatzleistungen (Tarifupgrades, XLeg Sitze, Premium Menüs, Zusatzgepäck etc.), die auf www.sunexpress.com im Voraus gebucht werden können. Er kann nicht für Services verwendet werden, welche von Drittparteien erbracht werden oder an Bord des Fluges für Duty Free, Inflight Entertainment und Verpflegung eingelöst werden – ebenso die Vorbestellung für Duty-Free-Einkäufe ist ausgeschlossen.

4. Der Empfänger des Gutscheins kann den Gutschein mehrmals einlösen, bis der Gesamtbetrag aufgebraucht oder die Gültigkeit abgelaufen ist.

5. Falls der Betrag des Gutscheins für eine Buchung nicht ausreicht, kann der Restbetrag mit Kreditkarte bezahlt werden.

6. Der Gutschein kann vom Empfänger verwendet werden, um Flüge und Zusatzleistungen für andere Personen (als den Empfänger) zu erwerben.

7. Der Gutschein kann nicht für Sunexpress-Flüge und Zusatzleistungen eingelöst werden, welche von Reiseveranstaltern und weiteren Drittanbietern verkauft werden.

8. SunExpress übernimmt keine Verantwortung für gestohlene oder verlorene Gutscheine. Wir empfehlen Ihnen, den Gutscheincode nicht an Dritte weiterzugeben, da mittels des Codes jede/r ihn für Buchungen einlösen kann.

9. Der Gutschein kann nicht in bar ausgezahlt werden. Ferner; wenn das Recht als Auszahlung in Form eines Gutscheins genutzt wird, ist durch des genutzten optionalen Rechts die Rückgabe des Gutscheins und eine Forderung einer Auszahlung nicht möglich.

Datenschutz

Mit Übermittlung Ihrer Daten stimmen Sie zu, dass SunExpress Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken mitverwendet: Vornahme von Flugbuchungen, ggf. Erwerb von Zusatzleistungen (auch von Drittanbietern), Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung ihres Fluges. Sie stimmen zu, dass SunExpress diese Daten zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke an eigene Büros, bevollmächtigte Agenten, in- und ausländische Behörden, andere Fluggesellschaften, sowie sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weitergibt.

Reiseversicherungen

Versicherungsleistungen, insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Flugpreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche bei Buchung der Reise abzuschließen. Im Versicherungsfall ist eine umgehende schriftliche Schadensmeldung an den Versicherer erforderlich. SunExpress ist mit der Schadensregulierung nicht betraut.

Rail&Fly

Sie sind verpflichtet und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, pünktlich am Flughafen zu erscheinen. Bitte wählen Sie Ihre Zugverbindungen entsprechend aus. Rail&Fly kann bis zu einem Tag vor Abflug und nur für internationale Flüge von/nach Deutschland, Basel und Salzburg gebucht werden. SunExpress ist nur Vermittler der Bahnbeförderung und haftet daher nicht für diese Leistung. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor der Abfahrt wird das Rail&Fly-Ticket zurückerstattet. Rail&Fly-Tickets sind nicht übertragbar und nur zusammen mit dem Flugticket und dem Ausweisdokument gültig.

SunExpress your benefits

SunExpress your benefits (das „Programm“) wird von Güneş Ekspres Havacılık A.Ş.um die Treue der Kunden von SunExpress zu belohnen.

SunExpress ist der einzige Verantwortliche für SunExpress your benefits sowie der einzige Veranstalter des Programms, in dessen Rahmen seinen Teilnehmern, d. h. den am meisten geschätzten Kunden von SunExpress, als Zeichen der Anerkennung eine Bandbreite an speziellen Vorteilen geboten werden soll. SunExpress behält sich das Recht vor, weitere Fluggesellschaften und/oder Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Hotels oder Mietwagenanbieter) in das Programm aufzunehmen, sodass die Teilnehmer Punkte auch über solche Unternehmen sammeln können.

Das Sammeln/Einlösen von Punkten unterliegt speziellen Bestimmungen sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms, die hierin dargelegt werden. SunExpress behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Ankündigung ändern zu dürfen. Mit ihrem Antrag auf Programmteilnahme schließen die Kunden einen Vertrag mit SunExpress gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaigen späteren Ergänzungen und/oder Änderungen ab, wobei etwaige bereits bestehende oder zukünftige Vereinbarungen mit SunExpress hiervon unberührt bleiben.

  1. Teilnahme

Am Programm dürfen sämtliche natürlichen Personen im Alter von mindestens zwei (2) Jahren teilnehmen, die ihren festen Wohnsitz in einem Land haben, in dem das Programm angeboten wird und gesetzlich zulässig ist und in dem solche Personen gemäß den Bestimmungen im Hinblick auf ihren Personenstand am Programm teilnehmen dürfen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds erforderlich. Die Teilnahme am Programm ist für juristische Personen oder Unternehmen jeglicher Art, unter anderem Einzelunternehmen, untersagt. Die Teilnahme ist juristischen Personen oder sonstigen Gruppen oder Vereinigungen untersagt.

Kunden, deren Antrag auf Programmteilnahme angenommen wurde (die „Teilnehmer“), sind im Rahmen des Programms zum Erhalt von Vorteilen und/oder Belohnungen ausschließlich für die seit dem Beginn der Teilnahme auf ihrem Konto angerechneten Flüge oder gesammelten Punkte berechtigt. Teilnehmer können ihre Teilnahme am Programm oder etwaige im Rahmen des Programms verdiente Vorteile nicht an Dritte übertragen oder abtreten.

Als Programmteilnehmer können Sie Freiflüge verdienen und Punkte sammeln. Den Teilnehmern steht die Möglichkeit zur Verfügung, Flüge zu sammeln. Für zehn gesammelte Flüge wird ein Freiflug gewährt. Hierbei gilt es nur zu beachten, dass es sich bei mindestens fünf (5) der zehn (10) Flüge auf dem Konto des Teilnehmers um internationale Flüge handeln muss, damit dem Teilnehmer ein internationaler Freiflug gewährt werden kann. Außerdem können Teilnehmer Punkte sammeln und einlösen. Punkte können beim Kauf von Zusatzleistungen (Sitzplätze und zusätzliches Gepäck) sowie bei bestimmten Aktivitäten in den sozialen Medien oder im Mitgliedsportal verdient werden, zum Beispiel bei der Einladung eines Freundes zur Teilnahme am Programm, dem Teilen von Inhalten auf Facebook, der Verknüpfung von mehreren Familienkonten oder der Angabe persönlicher Reisepräferenzen (beliebte Reiseziele, Sitzplätze usw.). Außerdem werden dem Teilnehmer bei der Registrierung oder am Geburtstag des Teilnehmers Punkte geschenkt. Die gesammelten Punkte können als Zahlungsmittel für den Erwerb von Zusatzleistungen (Sitzplätze und zusätzliches Gepäck) verwendet werden. Weitere Informationen über das Sammeln und Einlösen von Punkten sind in den Abschnitten 2.2 und 3.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.

Familien steht eine spezielle Option zur Verfügung, in deren Rahmen sie ein Familienkonto erstellen können. Der Gründer des Familienkontos („Oberhaupt“) kann bis zu sechs (6) Familienmitglieder dazu einladen, Mitglieder eines Familienkontos zu werden. Solche Mitglieder können gemeinsam Punkte sammeln und so ihre gewünschten Vorteile schneller verdienen.

SunExpress your benefits bietet auch zeitlich befristete Werbeaktionen an, welche die Teilnehmer nutzen können, um mehr Flüge und/oder Punkte zu sammeln.

Da SunExpress stets neue Kooperationspartner in das Programm aufnimmt, werden den Teilnehmern immer mehr Möglichkeiten geboten, Punkte zu verdienen.

1.1. Teilnahmevoraussetzungen

Um am Programm teilnehmen zu können, müssen die Kunden ein Nutzerprofil erstellen und bestimmte Informationen angeben, zum Beispiel ihren vollständigen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse. Die Teilnahme am Programm beginnt mit dem Ausfüllen und der Einreichung des Online-Antrags und der Annahme und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für SunExpress your benefits, wobei eine abschließende Bewilligung der Teilnahme seitens SunExpress erforderlich ist. Dieser Vorgang kann ausschließlich auf der Website von SunExpress your benefits www.sunexpress.com/sunexpress-your-benefits durchgeführt werden. Bei der Registrierung kann der Kunde ebenso sein Facebook-Konto verwenden und sich anschließend mit seinen Facebook-Zugangsdaten anmelden.

Sobald der Kunde das Online-Registrierungsformular ausgefüllt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen hat, wird ihm eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zugesendet. Um die Registrierung zu bestätigen, muss der Kunde auf den Aktivierungslink klicken. Anschließend wird dem Kunden eine Willkommens-E-Mail zugesendet, mit welcher der Kunde informiert wird, dass sein Antrag von SunExpress angenommen wurde. Diese E-Mail enthält eine individuelle Mitgliedsnummer.

Die Teilnahme gilt als bestätigt und Punkte werden anerkannt, sobald der Teilnahmeantrag von SunExpress verarbeitet und angenommen wurde. SunExpress entscheidet nach alleinigem Ermessen über die Annahme von Teilnahmeanträgen und darf den Antrag eines Kunden auf Programmteilnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Jede Person kann sich nur einmal als Teilnehmer registrieren und erhält eine einzige Teilnehmernummer. Teilnehmer dürfen nur ein Nutzerprofil haben. Von mehreren Personen gemeinsam eingereichte Anträge oder von einer Person mehrfach eingereichte Anträge sind nicht zulässig. Sofern festgestellt wird, dass ein Teilnehmer über mehr als eine aktive Registrierung und über mehr als ein Konto verfügt, so erkennt SunExpress nur ein Konto an. SunExpress behält sich das Recht vor, die auf einem doppelt vorhandenen Konto gesammelten Punkte gutzuschreiben oder abzuerkennen.

Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Für die Teilnahme am Programm gelten keine zeitlichen Einschränkungen.

Indem der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt, erklärt er sich automatisch mit dem Erhalt schriftlicher Informationen von SunExpress einverstanden, die im Rahmen der Kommunikation über das Programm und etwaige verbundene Dienste versendet werden.

1.2. Kündigung der Teilnahme

Den Teilnehmern steht es frei, ihr Konto jederzeit online zu schließen. Eine Schließung des Kontos kann über das Teilnehmerkonto vorgenommen werden. Alternativ kann der Teilnehmer hier das Servicecenter kontaktieren. Mit der Schließung des Kontos verfallen sämtliche Punkte und Vorteile auf diesem Konto. Ab einer Kündigung der Teilnahme können Punkte, Flüge und verdiente Freiflüge nicht mehr angerechnet bzw. in Anspruch genommen werden. Gelöschte Konten können nicht mehr reaktiviert werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch nach der Kündigung weiter fort, damit sämtliche Prozesse im Zusammenhang mit der Teilnahme abgewickelt werden können. SunExpress ist befugt, das Programm ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzustellen. Die Teilnehmer von SunExpress haben auch die Möglichkeit, ihr Konto zwölf Monate lang einzufrieren. Ein solches Konto kann während dieser Frist jederzeit reaktiviert werden. Zu diesem Zweck hat der Teilnehmer das Servicecenter zu kontaktieren. Erfolgt keine Reaktivierung, verfallen sämtliche angerechneten Flüge sowie sämtliche verdienten Freiflüge und Punkte automatisch. In diesem Fall verfallen sämtliche auf einem solchen Konto befindlichen Punkte und Vorteile, und das Konto kann nicht mehr reaktiviert werden. Teilnehmerkonten können gesperrt werden, wenn es für eine Betrugsermittlung erforderlich ist. SunExpress behält sich das Recht vor, im Fall eines nachgewiesenen Betrugs das entsprechende Konto unverzüglich zu kündigen und sämtliche Punkte und Leistungen des Teilnehmers zu löschen. Insbesondere in den nachfolgend genannten Fällen ist SunExpress befugt, seine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Teilnehmer fristlos zu kündigen, wobei SunExpress sich das Recht vorbehält, gegen den Teilnehmer gerichtliche Schritte einzuleiten und ihm gegenüber Schadensersatzansprüche geltend zu machen: a) wenn ein Teilnehmer gegen die in den Informationsdokumenten des Programms dargelegten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, b) wenn ein Teilnehmer grundlegend falsche Informationen (z. B. falsche Angaben zu den genutzten Flügen) bereitstellt oder das Programm unrechtmäßig zu seinem Vorteil nutzt, c) wenn ein Teilnehmer die für das Programm verantwortlichen Mitarbeiter oder sonstiges Personal von SunExpress oder andere Fluggäste und Teilnehmer belästigt oder mündlich oder körperlich angreift, den Anweisungen des zuständigen Personals nicht Folge leistet oder das Flugzeug oder Eigentum von Flugbegleitern beschädigt.

1.3. Übertragung des Treueprogramms SunPoints

Sämtliche Punkte, die Teilnehmer im Rahmen von SunPoints, des früheren Treueprogramms von SunExpress, verdient haben, werden ausnahmslos auf das neue Programm SunExpress your benefits übertragen. Die Anzahl der Punkte auf den Teilnehmerkonten von SunPoints wird in die entsprechende Anzahl von Freiflügen umgewandelt, die den jeweiligen Teilnehmern von SunPoints gemäß den Vorschriften von SunPoints zustehen. Sämtliche restlichen Punkte werden gemäß dem neuen Umwandlungssystem für SunExpress your benefits in Punkte umgewandelt. Folglich finden sämtliche Teilnehmer auf ihren Konten sowohl Freiflüge als auch Flüge und Punkte. Sämtliche Teilnehmer von SunPoints erhalten eine E-Mail, über die sie sich bei SunExpress your benefits neu registrieren können. Mit einer solchen E-Mail werden sie auch über den aktuellen Status ihrer Freiflüge, Flüge und Punkte informiert.

  1. Flüge und Punkte

SunExpress gewährt den Teilnehmern die Möglichkeit, über das Programm Flüge und Punkte zu verdienen.

Die Teilnehmer erhalten regelmäßig E-Mails mit einem Überblick über ihre verdienten Flüge und Punkte.

Flüge sind nicht übertragbar und können nur auf dem eigenen Konto gesammelt werden. Punkte können auf ein anderes Konto übertragen werden, sofern beide Teilnehmer demselben Familienkonto angehören (siehe Abschnitt 4 für weitere Informationen zum Familienkonto). Punkte können nicht in Geld oder geldähnliche Zahlungsmittel umgewandelt oder eingelöst werden und/oder ihre Gültigkeit kann nicht auf sonstige Zahlungsmittel ausgedehnt werden bzw. sie können nicht mit sonstigen Zahlungsmitteln kombiniert werden. Sollte ein Teilnehmer versterben, wird sein individuelles Konto geschlossen und alle darauf befindlichen Punkte verfallen.

SunExpress behält sich das Recht vor, bestimmte Tarif-, Zahlungs- und/oder Fluggastkategorien im Ganzen oder in Teilen aus dem Programm auszuschließen. Folgende Tarife sind aus dem Programm ausgeschlossen, sodass Teilnehmer bei solchen Flügen keine Flüge oder Punkte sammeln können. Hierzu gehören insbesondere kostenfreie Flüge, Flüge, für die nur Steuern anfallen, Dienstflüge, Standby-Flüge, Codeshare-Flüge sowie Flüge, die im Rahmen eines Urlaubspakets über eine Reiseagentur/einen Reiseveranstalter gebucht wurden.

2.1. Anrechnen von Flügen

Ab dem 04. September 2023 geben Sie bitte Ihre Kundennummer für das Treueprogramm während des Buchungsvorgangs manuell ein.

Teilnehmer können Flüge sammeln, indem sie Linienflüge von SunExpress jeder anwendbaren Preiskategorie zu nationalen und internationalen Reisezielen nutzen. Dies gilt ausschließlich für Flüge, die auf sunexpress.com oder über eine Reiseagentur gebucht wurden, die aktuell das Buchungssystem von SunExpress (iFly Res) verwendet. Nachdem der Teilnehmer einen Flug genutzt hat, wird dieser seinem Konto angerechnet.

Sämtliche steuerfreien Flüge, ID-Flüge (für Mitarbeiter der Fluggesellschaft), Standby-Flüge sowie Codeshare-Flüge sind aus dem your benefits programm von SunExpress ausgeschlossen.

Dem Teilnehmerkonto angerechnete Flüge verfallen drei (3) Jahre nach ihrer Anrechnung. Solche Flüge werden zum Ende des Monats gelöscht, in dem sie dem Konto angerechnet wurden. Sollte SunExpress einen gebuchten Flug stornieren, hat der Teilnehmer ein Anrecht auf die Anrechnung eines solchen Flugs. Wenn jedoch der Teilnehmer den gebuchten Flug nicht nutzt oder ihn storniert, wird der Flug dem Teilnehmerkonto nicht angerechnet.

Bei etwaigen Streitigkeiten im Hinblick auf Flüge und Punkte, die bei den Flügen von SunExpress gesammelt wurden, hat der Teilnehmer seine Flugcoupons oder seine Bordkarte vorzulegen.

2.2. Sammeln von Punkten

Ab dem 04. September 2023 geben Sie bitte Ihre Kundennummer für das Treueprogramm während des Buchungsvorgangs manuell ein.

Punkte sind die digitale Währung von SunExpress your benefits. Dreißig (30) Punkte haben den Wert von einem (1) Euro/TRY (Dieser Wert trifft nicht für Reservierungen von Standartsitzplätze – oder XL Sitzplätze zu). SunExpress ist befugt, diese Wechselrate jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.

Jedes Mal, wenn ein Teilnehmer auf sunexpress.com eine Zusatzleistung von SunExpress (SunFares Pakete oder zusätzliches Gepäck) bucht, werden ihm Punkte gemäß der aktuellen Wechselrate für Punkte gutgeschrieben. Für Standardsitzplätze erhalten your benefits mitglieder 30 Punkte (unabhängig dem vom Mitglied gezahlten Betrag). Für XLeg-Sitzplätze erhalten your benefits mitglieder 60 Punkte (unabhängig dem vom Mitglied gezahlten Betrag).

Ferner gewährt SunExpress Punkte für folgende Aktivitäten:

  • Ab dem 14.01.2022 werden nach der Registrierung von 5 geflogenen Flügen auf internationalen und innertürkischen Strecken dem Teilnehmerkonto 300 Dankeschön Punkte gutgeschrieben.
  • Das Einladen von Freunden zur Teilnahme an SunExpress your benefits: Wenn ein Teilnehmer einen Freund zur Teilnahme am Programm einlädt, werden dem Konto des einladenden Teilnehmers zehn Punkte gutgeschrieben. Dies erfolgt beim Versand einer E-Mail-Einladung mit der Absenderadresse des Mitglieds. Für jede eingeladene und registrierte Person werden die Punkte zweimal (2 Mal) gutgeschrieben. Eine Person gilt als registriert, wenn sie auf den in der E-Mail enthaltenen Link geklickt und den Registrierungsprozess abgeschlossen hat. Jeder Teilnehmer kann auf diese Weise maximal 20 Punkte verdienen. Teilnehmer können jedoch beliebig viele Freunde einladen.
  • Das Verknüpfen von zwei Familienkonten: Den beiden Oberhäuptern werden jeweils zehn Punkte gutgeschrieben, wenn die Familienkonten erfolgreich miteinander verknüpft wurden. Die Verknüpfung gilt als erfolgt, wenn das eingeladene Oberhaupt die Einladung durch ein Anklicken des in der E-mail-Einladung enthaltenen Links angenommen hat. Auf diese Weise kann das Oberhaupt eines Familienkontos zweimal (2 Mal) Punkte verdienen. Familienkonten können nicht mit mehr als zwei (2) anderen Familienkonten verknüpft werden.
  • Das Angeben von Präferenzen: Wenn ein Teilnehmer auf dem Teilnehmerportal unter der Registerkarte „Meine Präferenzen“ einen Block ausgefüllt hat, werden seinem Konto 20 Punkte gutgeschrieben. Da es derzeit vier (4) Blocks gibt, kann jeder Teilnehmer im Rahmen dieser Aktivität maximal 80 Punkte verdienen. Sobald ein Block ausgefüllt wurde und die Punkte dem Teilnehmerkonto gutgeschrieben wurden, kann der Teilnehmer seine Präferenzen bearbeiten. Die Punkte werden in einem solchen Fall jedoch nicht erneut gutgeschrieben.
  • Punkte am Geburtstag des Teilnehmers: An dem Datum, welches der Teilnehmer bei der Registrierung in seinem Profil als seinen Geburtstag angegeben hat, werden dem Teilnehmerkonto fünf Punkte gutgeschrieben. Jeder Teilnehmer kann auf diese Weise nur einmal (1 Mal) jährlich Punkte verdienen.

Auf dem Teilnehmerkonto gesammelte Punkte verfallen drei (3) Jahre, nachdem sie gutgeschrieben wurden. Solche Punkte werden zum Ende des Monats gelöscht, in dem sie dem Konto gutgeschrieben. Ein einfacher Flug entspricht einem Flug.

Sollte SunExpress einen Flug stornieren, für den der Teilnehmer eine oder mehrere Zusatzleistungen gebucht hat, hat der Teilnehmer ein Anrecht auf die entsprechenden Punkte.

Sollte der Teilnehmer Zusatzleistungen gebucht haben, die er jedoch nicht erhält, stehen dem Teilnehmer die entsprechenden Punkte zu.

Sollte der Teilnehmer von ihm gebuchte Flüge oder Zusatzleistungen stornieren, stehen ihm keine Punkte zu.

2.3. Nachträgliches Gutschreiben von Flügen und Punkten

Im Allgemeinen werden Flüge und Punkte spätestens nach 24 Stunden automatisch angerechnet bzw. gutgeschrieben. Flüge und Punkte können jedoch auch nachträglich angerechnet bzw. gutgeschrieben werden. Zu diesem Zweck hat der Teilnehmer auf der Website von SunExpress your benefits unter der Registerkarte „Aktivitäten“ ein Zusatzformular auszufüllen. Der Name des Fluggastes, für den das Ticket ausgestellt wurde, muss mit dem Namen des bei SunExpress your benefits registrierten Teilnehmers übereinstimmen. Ein nachträgliches Gutschreiben von Flügen und Punkten muss binnen drei (3) Monaten nach dem maßgeblichen Flug oder der maßgeblichen Zusatzleistung beantragt werden. Eine solche Antragstellung ist jedoch frühestens sieben Tage nach dem Flug möglich. Falls im System keine passenden Daten hinterlegt sind, wird der Teilnehmer gebeten, geeignete Nachweise des Ereignisses (zum Beispiel eine Kopie des Ticket-Coupons und der Bordkarte) per E-Mail zuzusenden. Anträge, die später als drei (3) Monate nach dem genutzten Flug oder der genutzten Zusatzleistung eingehen, werden nicht akzeptiert, und Dokumente werden nicht zurückgesendet.

  1. Flüge und Punkte

3.1. Einlösen von Flügen

Ab dem 04. September 2023 ist die Einlösung frei Flüge online nicht mehr möglich. Um frei Flüge einzulösen, rufen Sie bitte das SunExpress Call Center an.

Sobald ein Teilnehmer zehn (10) Flüge mit SunExpress auf seinem Konto gesammelt hat, ist er zur Buchung eines Freiflugs berechtigt. Diese Möglichkeit wird dem Teilnehmer auf dem Portal von SunExpress your benefits angezeigt, und die Buchung kann ebenfalls vom Portal aus eingeleitet werden. Anschließend wird der Teilnehmer auf die Website von SunExpress weitergeleitet, damit der Buchungsprozess dort abgeschlossen werden kann.

Sofern über das Teilnehmerkonto mindestens fünf (5) internationale Flüge gebucht worden sind, kann der Teilnehmer zwischen einem Flug innerhalb der Türkei und einem internationalen Flug wählen. Sofern nur nationale Flüge gesammelt wurden, steht dem Teilnehmer nur ein nationaler Freiflug zu. Sofern es sich bei allen zehn gesammelten Flügen um internationale Flüge handelt, kann der Teilnehmer zwischen einem nationalen und einem internationalen Freiflug wählen.

Die Verfügbarkeit von Freiflügen kann vom Flugdatum, der Saison, der Route, den Kapazitäten oder sonstigen von SunExpress festgelegten Einschränkungen wie zum Beispiel gesperrten Zeiträumen abhängig sein. Ferner können verschiedene Bestimmungen geändert werden, die für das Verdienen bestimmter Freiflüge und ihre Nutzung gelten. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Freiflüge zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar sind. Der Teilnehmer hat kein Anrecht darauf, einen bestimmten Flug an einem bestimmten Datum als Freiflug zu buchen.

Sämtliche mit einem Freiflug verbundenen Abgaben, Steuern, Aufpreise und Servicegebühren (z. B. Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren oder Transfergebühren) werden vom Teilnehmer getragen.

Die Buchung eines Transferflugs als Freiflug erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Bestimmungen von SunExpress für Transferflüge.

Sollte der Teilnehmer einen Freiflug stornieren, werden die angefallenen Abgaben, Steuern, Aufpreise oder Servicegebühren nicht erstattet. Sofern ein Teilnehmer mit einer bestätigten Sitzplatzbuchung den gebuchten Flug aus einem beliebigen Grund nicht nutzt oder die für den Flug erforderlichen Dokumente nicht vorlegen kann (No-Show/Offload), ist der Freiflug nicht erstattungsfähig.

Sofern der Teilnehmer seinen Antrag auf einen Freiflug ändert (zum Beispiel die Flugzeit, die Route usw.), fallen für solche Änderungen aktuelle Gebühren an.

Der Teilnehmer erhält Punkte für Zusatzleistungen, die er für einen Freiflug gebucht hat.

3.2. Einlösen von Punkten

Ab dem 04. September 2023 ist die Einlösung von Punkten online nicht mehr möglich. Um Punkte für zusätzliches Gepäck oder Sitzplatzreservierungen einzulösen, rufen Sie bitte das SunExpress Call Center an.

Gesammelte Punkte können für Zusatzleistungen von SunExpress eingelöst werden, sofern diese verfügbar sind. Derzeit besteht diese Möglichkeit für die Buchung von Standard-Sitzplätzen sowie XLeg-Sitzplätzen und zusätzliches Gepäck. Für Standardplätze werden 300 Punkte benötigt, unabhängig vom angezeigten Preis, ohne Punkte einzulösen. Für XLeg-Sitzplätze werden 600 Punkte benötigt, unabhängig vom angezeigten Preis, ohne Punkte einzulösen. SunExpress behält sich das Recht vor, an den Leistungen von SunExpress jederzeit ohne Angabe von Gründen Änderungen vornehmen zu dürfen.

Punkte können direkt bei der Buchung eingelöst werden. Zu diesem Zweck hat der Teilnehmer auf der Bezahlungsseite die Option „Punkte einlösen“ anzuklicken und die Zusatzleistung auszuwählen, die er mit Punkten bezahlen möchte.

Bei nationalen Flügen innerhalb der Türkei findet für Zusatzleistungen, die mit Punkten bezahlt werden, der übliche Mehrwertsteuersatz Anwendung. Der Teilnehmer muss die Mehrwertsteuer bei der Buchung entrichten.

  1. Das Familienkonto

Ab dem 04. September 2023 werden die Funktionen des Familienkontos deaktiviert. Daher wird bis auf Weiteres keine Punkteübertragung möglich sein.

Das Familienkonto ist ein wichtiger Bestandteil von SunExpress your benefits, da es Familien einzigartige Vorteile bietet.

Die Teilnehmer von SunExpress your benefits haben die Möglichkeit, zusammen mit anderen Familienmitgliedern ein Familienkonto zu führen und gemeinsam Punkte zu sammeln.

Jede Person über 18 Jahren kann ein Familienkonto einrichten und es als Kontoinhaber leiten.

Das Oberhaupt kann andere Teilnehmer von SunExpress your benefits sowie bei SunExpress your benefits noch nicht registrierte Personen zur Teilnahme an seinem Familienkonto einladen.

Personen, die bereits Teilnehmer von SunExpress your benefits sind, können ihre Teilnahme am Familienkonto bestätigen, indem sie auf den in der E-Mail-Einladung enthaltenen Bestätigungslink klicken.

Personen, die am SunExpress your benefits noch nicht teilnehmen, müssen sich zunächst registrieren, indem sie auf den in der E-Mail-Einladung enthaltenen Link klicken. Anschließend werden sie dem Familienkonto automatisch hinzugefügt.

An einem Familienkonto können sich bis zu sieben Personen beteiligen. Folglich kann das Oberhaupt bis zu sechs Personen einladen.

Das Oberhaupt kann jeden Familienangehörigen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad (z. B. den Ehemann/die Ehefrau, den Vater, die Mutter, Brüder, Schwestern, Kinder, Enkelkinder usw.) zur Teilnahme einladen. SunExpress behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Vorlage von Nachweisen in Form amtlicher Dokumente anzufordern.

Gesammelte Punkte können von einem Mitglied des Familienkontos auf ein anderes Mitglied eines solchen Kontos übertragen werden. Punkte können nur vom Oberhaupt übertragen werden. Gesammelte Flüge können nicht übertragen werden.

Flüge können nur von Kindern unter 16 Jahren auf das Konto des Oberhaupts übertragen werden, sodass dieser Freiflüge für das Kind buchen kann, sobald es 10 Flüge auf seinem Konto gesammelt hat.

Wenn ein Teilnehmer einem Familienkonto beitritt, muss er ab einem solchen Beitritt mindestens drei (3) Monate Mitglied des Familienkontos bleiben. Nach einer solchen Frist kann die Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden.

Jeder Teilnehmer kann Mitglied von nur einem Familienkonto sein.

Dem Oberhaupt steht keine Möglichkeit zur Verfügung, Mitglieder des Familienkontos selbst zu entfernen. Mitglieder können nur über das Servicecenter auf berechtigte Aufforderung des Verantwortlichen entfernt werden.

Sofern das Oberhaupt nicht länger Mitglied des Familienkontos sein möchte, kann er beantragen, dass das Familienkonto vollständig gelöscht wird, oder veranlassen, dass ein anderes Mitglied des Familienkontos die Rolle des Oberhauptes übernimmt. Beiden Anfragearten kann ausschließlich über das Servicecenter auf berechtigte Aufforderung des Oberhauptes Folge geleistet werden.

  1. Teilnehmerkonto für Kinder

Kinder im Alter zwischen zwei und 16 Jahren können nur dann Teilnehmer von SunExpress your benefits werden, wenn ein Elternteil oder Vormund es gestattet hat.

Der Elternteil oder Vormund kann für das Kind auf SunExpress your benefits ein Konto ausschließlich im Rahmen eines Familienkontos einrichten, indem er seine eigene E-Mail-Adresse angibt. Mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt die Person, die ein Kind unter 16 Jahren dem Familienkonto hinzugefügt hat, dass er ein sorgeberechtigter Elternteil oder gesetzlicher Vormund des Kindes ist und zur Erstellung und Verwaltung eines Kontos bei SunExpress your benefits im Namen des Kindes berechtigt ist. Wenn ein teilnehmendes Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann der Inhaber des Familienkontos die E-Mail-Adresse des Kindes über das Portal bereitstellen. Anschließend erhält ein solcher Teilnehmer von SunExpress your benefits eine E-Mail und kann ein eigenes Passwort festlegen und folglich ein eigenes Teilnehmerkonto bei SunExpress your benefits führen. Die Mitgliedschaft des Kindes sowie sämtliche damit verbundenen Daten (einschließlich gesammelter Flüge und Punkte sowie Freiflüge) werden gelöscht, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Oberhaupt für das Familienkonto die E-Mail-Adresse des Kindes nicht angegeben hat oder das Kind bis dahin kein eigenes Konto eingerichtet hat.

  1. Sonstiges

6.1. Haftung

Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von SunExpress festgelegten Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung (Fluggäste und Gepäck) gelten auch für dieses Programm

6.2. Steuern und sonstige Gebühren

SunExpress übernimmt keine Haftung für etwaige Steuern oder sonstige Gebühren, die Teilnehmern oder Dritten im Zusammenhang mit den im Rahmen des Programms verdienten Vorteilen anfallen könnten.

6.3 Vertraulichkeit

SunExpress ist befugt, die Daten der Teilnehmer im Kontext des Programms zu verwenden und/oder diese an die Kooperationspartner des Programms weiterzugeben. Die vorstehende Bestimmung gilt ab dem Beginn der Teilnahme als vom Teilnehmer angenommen.

6.4 Lokales Recht

Es kann vorkommen, dass die lokalen Gesetze einiger Länder die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms einschränken. SunExpress ist befugt, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung solcher Einschränkungen sicherzustellen, und haftet in einem solchen Fall nicht für Schäden, die Teilnehmer infolge solcher Maßnahmen möglicherweise geltend machen.

6.5 Missbrauch der Programmprämien

Sofern ein Teilnehmer des Programms gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Programmteilnahme verstößt, Programmprämien missbraucht oder durch die Bereitstellung falscher Informationen (insbesondere zu Flugdaten) sich einen Vorteil zu verschaffen versucht, so ist SunExpress in Ergänzung zu etwaigen durch solche Handlungen begründeten Schadensersatzansprüchen befugt, die Programmteilnahme des Teilnehmers zu kündigen und die bereits gesammelten bzw. erhaltenen Punkte und/oder Prämien für ungültig zu erklären. Ein solcher Teilnehmer hat bei einem Missbrauch von Prämien einen Schadensersatz zu zahlen, der dem höchsten Einnahmenbetrag entspricht, der mit einem der Prämie äquivalenten Ticket erzielt werden kann. SunExpress behält sich das Recht vor, von Schadensersatzansprüchen freigestellt zu werden.

6.6 Die Bestimmungen von SunExpress für die allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck

Die Beförderung mit SunExpress unterliegt den allgemeinen Beförderungsbedingungen von SunExpress.

6.7. Das Recht von SunExpress auf eine Änderung oder Einstellung des Programms, Ablehnung von Prämien sowie die Einschränkung der Haftung

SunExpress behält sich das Recht vor, das Treueprogramm SunExpress your benefits im Ganzen oder in Teilen und/oder eine etwaige Kooperation mit Programmpartnern jederzeit zu ändern oder einzustellen, das Programm durch ein anderes Programm zu ersetzen oder es auf ein Programm eines Dritten zu übertragen. In diesen Fällen finden die für die Einstellung des Programms gemäß Punkt 1.2 geltenden Bestimmungen Anwendung. Sollte SunExpress your benefits auf ein Programm eines Dritten übertragen werden, sind die Teilnehmer befugt, ihre Teilnahme gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu widerrufen.

Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms werden für sämtliche Teilnehmer verbindlich, sobald die jeweilige Information in etwaigen Verkaufsstellen oder Callcentern von SunExpress, auf der Website oder über E-Mails, die an Teilnehmer zu Informationszwecken versendet werden, bekannt gemacht wird. In diesem Kontext stellen gesammelte Punkte oder erhaltene Prämien kein berechtigtes Interesse dar. SunExpress garantiert nicht die Verfügbarkeit von Prämien oder dass die für den Erwerb einer Prämie erforderliche Anzahl von Punkten sich nicht ändert oder dass die von den Teilnehmern ausgewählten Prämien für Flüge genutzt werden können. SunExpress hat die alleinige und ausschließliche Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf das Programm. Sofern SunExpress vorübergehend bestimmte Prämien verleiht oder vorübergehend sonstige Praktiken anwendet, die von den Bedingungen des Programms abweichen, vorübergehend zusätzliche Rechte gewährt, ein aus dem Programm hervorgehendes, SunExpress zustehendes Recht nicht ausübt oder mit Verzug ausübt oder einem Teilnehmer gegenüber die Erfüllung/Einhaltung bestimmter für das Programm geltender Bedingungen oder Bestimmungen, zu deren Erfüllung/Einhaltung der Teilnehmer verpflichtet ist, nicht durchsetzt oder mit Verzug durchsetzt, so ist ein solches Verhalten nicht als ein Verzicht auf die Entscheidungsgewalt über das Programm oder die entsprechenden Rechte, eine Änderung der geltenden Bedingungen oder als ein Präzedenzfall für ähnliche Praktiken auszulegen, und ein solches Verhalten räumt weder dem Teilnehmer noch sonstigen Personen zusätzliche Rechte ein.

6.8. Das Recht von SunExpress auf eine Abtretung des Programms

SunExpress behält sich das Recht vor, das Programm an ein Nachfolgeunternehmen (im Fall einer Umstrukturierung des Unternehmens) oder an einen Dritten abzutreten und die mit den Programmteilnehmern abgeschlossenen Verträge zu einem solchen Zweck an solche Nachfolgeunternehmen oder Dritte zu übertragen. In einem solchen Fall werden die Teilnehmer über eine solche Entwicklung unter Einhaltung einer angemessenen Frist informiert.

  1. Geltendes Recht, Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehung zwischen den Teilnehmern und SunExpress sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem türkischen Recht.

Für sämtliche Forderungen, die aus der Teilnahme am Programm oder im Zusammenhang mit einer solchen Teilnahme oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen sollten, sind ausschließlich die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Antalya zuständig. Nichtsdestotrotz behält sich SunExpress das Recht vor, Klagen bei jedem anderen zuständigen Gericht innerhalb der Gerichtsbarkeit einreichen zu dürfen.

  1. Informationen zum Datenschutz

Im Kontext jeder Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des your benefits programms von SunExpress gilt SunExpress als Datenverantwortlicher. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679) („DSGVO“) sowie dem türkischen Gesetz für den Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 („KVKK“).

SunExpress erhebt Ihre personenbezogenen Daten über die Website von SunExpress your benefits für folgende Zwecke:

  • die Verwaltung des Treueprogramms,
  • die Sicherstellung, dass die Teilnehmer Konten errichten und diese effektiv verwalten können,
  • die Belohnung der Teilnehmer mit Flügen, Punkten, Freiflügen sowie Zusatzleistungen von SunExpress

auf Grundlage der Vertragspflicht gemäß Artikel 6 (1)(b) der DSGVO und Artikel 5 (2)(c) des KVKK;

  • die Personalisierung der Inhalte auf sunexpress.com
  • automatisches Vorausfüllen von Eingabefeldern während der Buchung
  • Direct Mailing und das Versenden von Newslettern mit personalisierten Angeboten

auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 (1)(a) der DSGVO und Artikel 5 (1) des KVKK.

Zu diesem Zweck können wir folgende Daten über Ihre Person erheben:

  • Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Kontaktdaten wie Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre Postanschrift,
  • Ihr Geburtsdatum,
  • Ticket- und Flugbuchungsinformationen,
  • Angaben zum Erwerb von Zusatzleistungen,
  • die Anzahl der Reisenden,
  • persönliche Interessen wie den bevorzugten Sitzplatz, die bevorzugte Mahlzeit, den Abflughafen, den Reisepartner, den Buchungskanal und die Verknüpfung zwischen Familien.

Möglicherweise müssen wir solche über Ihre Person erhobenen Daten für die vorstehend genannten Zwecke an Dritte weiterleiten, um Aktivitäten im Rahmen des Treueprogramms durchzuführen. Die Empfänger solcher Daten können wie folgt kategorisiert werden:

  • andere Einheiten von SunExpress,
  • Dienstanbieter für

o Transport

o Marketing

o IT

o Zahlungsdienste

o Auskunfteien

  • Regierungsbehörden.

Sollten Sie Ihre Teilnahme am Programm kündigen oder Ihr Konto einfrieren und es binnen zwölf Monaten nicht reaktivieren, werden Ihre persönlichen Interessen wie der bevorzugte Sitzplatz, die bevorzugte Mahlzeit, der Abflughafen, der Reisepartner und der Buchungskanal gelöscht. Andere personenbezogene Daten werden solange aufbewahrt, wie rechtliche Ansprüche von und gegen SunExpress geltend gemacht werden können oder wie SunExpress zu einer Aufbewahrung solcher Daten rechtlich verpflichtet ist.

Sofern Sie weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch SunExpress benötigen oder mehr über Ihre Rechte gemäß der geltenden Gesetzgebung erfahren oder solche Rechte ausüben möchten, finden Sie solche Informationen in der Datenschutzerklärung von SunExpress unter https://www.sunexpress.com/de/datenschutz/.