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AGBs SunExpress

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die zwischen Ihnen und SunExpress geschlossenen Luftbeförderungsverträge bei denen SunExpress Luftfrachtführer ist.

SunExpress hat mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer SunExpress als Luftfrachtführer in der Carrier Spalte ihres Flugscheins eingetragen ist, obwohl die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Soweit SunExpress als Luftfrachtführer eingetragen ist, unterliegt die Beförderung diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit Ihre Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, werden wir Sie so bald wie möglich hierüber informieren.

Bezahlung

Die mit der Buchung bestätigten Preise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflug- zum Bestimmungsort für die in der Buchungsbestätigung genannte(n) Person(en) und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.

Die Zahlung kann bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über unsere Internetseite per Kreditkarte (Master Card, Visa), per Lastschriftverfahren, per Sofortüberweisung oder per PayPal erfolgen. Da die Zahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, wird die Kreditkarte sofort belastet.

Das Lastschriftverfahren ist nur für Kunden eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts bei Buchungen über das Internet bis 9 Tage vor Abflug möglich (der Buchende muss identisch mit dem Kontoinhaber sein).

Im Falle fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle einer Rückbelastung (das heißt wenn der bei Ihrem Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungspauschale in Höhe von € 10.- pro Buchung zu entrichten, sofern Sie uns nicht nachweisen, dass uns dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird trotz Inverzugsetzung eine Zahlung nicht vorgenommen, so ist SunExpress berechtigt, den Beförderungsvertrag zu kündigen und Schadensersatz gemäß den Rücktrittsregelungen der entsprechenden Buchung (siehe unten) zu verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, sofern der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann SunExpress den Vertrag sofort kündigen und die Beförderung verweigern.

Bei Zahlungen mit einigen Firmen-/Geschäfts-/kommerziellen Kreditkarten und in anderen Währungen als der Türkischen Lira können Zuschläge anfallen. Der zu zahlende Gesamtbetrag wird im Zahlungsbereich separat angezeigt, wenn diese Karten verwendet werden.

Der Flugpreis

Der Flugpreis gilt für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Alle Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder von Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Bei Kauf des Flugscheins werden Sie über solche nicht im Flugpreis enthaltene Steuern und Gebühren und Zuschläge informiert. Sollten sich die vorgenannten Steuern, Gebühren und Zuschläge nach Flugscheinausstellung erhöhen, so sind diese von Ihnen nachzuzahlen.

Sitzplatzreservierung

Soweit es Auslandsflüge anbelangt, kann eine Sitzplatzreservierung bis 72 Stunden vor Abflug gebucht werden. Stunden an Sonn- und Feiertagen werden dabei nicht mitgerechnet. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Der Service ist nur auf SunExpress Flügen mit SunExpress Airline Code (XQ) und SunExpress-Flugzeug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter sunexpress.com.

Wir müssen darauf hinweisen, dass folgender Personenkreis, bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden, nicht in der Exit-Reihe/Notausgängen sitzen darf:

  • Babys (unter 2 Jahren) und Kinder (unter 12 Jahren)
  • werdende Mütter
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
  • körperlich und/oder geistig behinderte Menschen
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind oder aus irgendeinem Grund keinen zusätzlichen Sicherheitsgurt anlegen sollen.
  • Personen, die nicht in der Lage sind, die Anweisungen des Kabinenpersonals zu verstehen (auf Türkisch, Deutsch oder Englisch)
  • Personen, die nicht in der Lage sind, selbst über das Öffnen des Notausgangs zu entscheiden und eine Evakuierung einzuleiten, wenn das Kabinenpersonal nicht in der Lage ist zu handeln
  • Personen, die mit einem Passagier reisen, der in einer Notsituation auf Hilfe angewiesen ist (z. B. Kleinkind/Kind, Personen mit eingeschränkter Mobilität)
  • Personen, die zwangsweise abgeschoben wurden (Abgeschobene) und/oder denen die Einreise verweigert wird oder die als Gefangene inhaftiert sind.

Mit einer Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist SunExpress berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht.

Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SunExpress das Recht, die Beförderung zu verweigern.

Tickets & Preise

  • SunExpress erbringt die Beförderungsleistung nur an den im Beförderungsausweis (Flugschein oder sonstiger Beförderungsausweis) genannten Fluggast. Beförderungsausweise sind nicht übertragbar. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Beförderungsscheins. Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie sich ausreichend ausweisen können und ein elektronischer Flugschein auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
  • Die SunExpress-Ticketpreise können sich dynamisch ändern, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Datum, Kapazität, Wechselkurs und Unterschieden in der Tarifklasse. SunExpress übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für dynamische Änderungen des Tarifs

Nichtantritt, Stornierung

Sie haben das Recht, jederzeit vor Antritt des Fluges vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, dies unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer schriftlich zu erklären. Ein Nichtantritt des Fluges wird als Rücktritt gewertet.

Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben.

Die uns zustehende Entschädigung richtet sich nach dem Beförderungspreis. Wir erheben die in Folge dargestellten Stornierungspauschalen je Passagier, wobei die Pauschalbeträge auf volle Euro gerundet werden. Sie haben das Recht, uns nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der Berechnung ist der Flugpreis, abzgl. der erhobenen Servicecharge (SC). Die Servicecharge kann nicht erstattet werden.

Mehr Informationen zu unseren Stornierungsregeln finden Sie hier.

Umbuchungen

Umbuchungen von ursprünglich höher tarifierten Abflügen in niedrige tarifierte Abflüge sind grundsätzlich nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen in höher tarifierte Abflüge ist grundsätzlich die Preisdifferenz zu einem etwaig höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen und sofort fällig. Der SunLight-Tarif kann nicht auf einen höheren Tarif upgegradet werden.

Werden nach Buchung des Fluges/der Flüge aber vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir die folgenden Umbuchungspauschalen je Passagier, wobei Grundlage der Berechnung der Flugpreis ist; Gebühren werden auf volle Euro gerundet.

Mehr Informationen zu unseren Umbuchungsregeln finden Sie hier.

Ersatzpersonen

Namensänderungen oder die Benennung einer Ersatzperson sind nicht gestattet und damit ausgeschlossen.

Check-in

Sie sind verpflichtet, 2 Stunden vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bei innertürkischen Flügen sind Sie verpflichtet, 90 Minuten vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bitte planen Sie ausreichend Zeit zur Einhaltung der Meldeschlusszeit ein. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich spätestens zu der Abfertigung angegebenen Zeiten zum Einsteigen am Gate einzufinden. Sofern Sie die Meldeschlusszeit nicht einhalten, oder sich nicht rechtzeitig zum Einsteigen am Gate einfinden, ist SunExpress berechtigt, Ihre Flugbuchung zu streichen und die Beförderung zu verweigern. Für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus der allein von Ihnen zu vertretenen Verletzung dieser Bestimmungen entstehen, haftet SunExpress nicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie für internationale Flüge entweder unseren kostenlosen Online Check-in Service nutzen oder direkt am Flughafen gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Passagier und Strecke einchecken können. Wenn Sie im Voraus den Flughafen Check-in Service zu Ihrer Flugbuchung hinzufügen, können Sie sparen und von der günstigeren Gebühr von 2,99 € pro Passagier und Strecke profitieren.

Unter den folgenden Umständen ist das Einchecken am Flughafen für einen internationalen Flug kostenlos:

  • SunPriority oder SunPremium gebucht haben, welche beide ein kostenloses Check-in am Flughafen beinhalten
  • Besondere Leistungen am Flughafen benötigen (z.B. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität)
  • zwischen 5 and 12 Jahre alt sind und allein reisen (Alleinreisende Kinder)
  • mit einem Haustier in der Kabine reisen
  • einen Interline oder Code-Share-Flug gebucht haben
  • von einem Flughafen abfliegen, an dem Online Check-in noch nicht verfügbar ist

Weitere Information zu den Check-in-Möglichkeiten, Verfügbarkeit (sowohl online als auch an den Check-in-Schaltern am Flughafen) und den Boardingpass-Anforderungen finden Sie hier.

Verhalten des Fluggastes

Ist Ihr Verhalten an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen oder gemäß Ziffer 12. die Beförderung zu verweigern.

Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes oder Gepäcks

SunExpress kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

bei einem Fluggast

  • die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird verstößt;
  • die Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt;
  • soweit Sie Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich führen, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dies gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen;
  • der geistige oder physische Zustand, einschl. alkoholischer und drogenbedingter Beeinträchtigungen, eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt;
  • Sie eine Sicherheitsuntersuchung Ihrer Person oder ihres Gepäcks verweigern;
  • der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge nicht bezahlt wurde;
  • Sie nicht alle für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich führen, keine gültigen Reisedokumente in Ihrem Besitz haben bzw. Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
  • Sie sich in einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;
  • Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder sonstigen Gründen eine besondere Betreuung benötigen, die Sie jedoch nicht mind. 2 Werktage (48 Std.) vor Ihrem Flug bei uns angemeldet haben;
  • aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin im Rahmen einer Schwangerschaft. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet;
  • SunExpress überprüft Zahlungstransaktionen zur Verhinderung von Betrug und anderen Missbrauchsfällen. Dazu bedienen wir uns sowohl interner als auch externer Quellen. Werden konkrete Sachverhalte festgestellt, behalten wir uns das Recht vor, die betroffene Buchung zu stornieren oder die Art und Weise der Erfassung des gesamten Buchungsbetrages festzulegen.

bei Gepäck

  • Gegenstände die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, sowie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind. Zu Ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke, Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, entflammbare flüssige Stoffe (z. B. Campinggas, Aerosol, Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner, entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien (z. B. auch Feuerzeuge).
  • Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide, giftige Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien.
  • Ätzende Materialien (z. B. Quecksilber, auch in Thermometern), Säuren (Alkali, Batterien, gefüllt mit Batterieflüssigkeit), magnetisierende Stoffe, flüssige Stoffe jeder Art und gefährliche Güter, welche in der IATA-Gefahrgutvorschrift aufgeführt sind.
  • Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist.
  • Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind, nähere Angaben können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die o. g. Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden.

Gepäck

Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages können Sie Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagspflichtig. Bitte beachten Sie, dass ein Gepäckstück nicht schwerer als 32kg sein darf.

Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden.

SunExpress übernimmt für Gegenstände, die an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht.

Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise von Seiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann SunExpress nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Handgepäck

Die Freimenge für Ihr Handgepäck hängt von Ihrem gebuchten Tarif ab. Wenn Sie SunLight gebucht haben, dürfen Sie ein (1) kleines Handgepäckstück bis zu vier (4) kg (max. Maße: 40cmx30cmx20cm) kostenlos mitnehmen. Wenn Sie SunValue, SunEco+, oder SunComfort gebucht haben, dürfen Sie ein (1) Stück Handgepäck bis zu acht (8) kg (max. Maße: 55cmx40cmx20cm) kostenlos mitnehmen. Soweit das zulässige Höchstgewicht und/oder die Höchstmaße überschritten werden, sind wir berechtigt, eine Gebühr i.H.v. 80 € für übergroßes Handgepäck zu verlangen, die vor dem Einsteigen zu entrichten ist. Für Flüge aus dem Vereinigten Königreich beträgt diese Gebühr 80 £.  Andernfalls hat SunExpress das Recht, den Fluggast nicht auf dem Flug zu befördern. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.

Gemäß der EG-Verordnung 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Soweit es Gegenstände anbelangt, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht für den Transport im Frachtraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), besteht kein Anspruch auf Beförderung. Solche Gegenstände werden nur befördert, wenn Sie uns im Voraus angekündigt und von SunExpress zur Beförderung angenommen worden sind. Da es sich um Sondergepäck handelt, ist dieses zuschlagspflichtig. Soweit Sie am Check-in oder am Gate Gepäck zurücklassen müssen, übernimmt SunExpress hierfür keine Haftung, sofern kein kostenpflichtiger Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

Samsung Galaxy Note 7 Mobiltelefone dürfen aus Sicherheitsgründen momentan nicht an Bord unserer Flugzeuge benutzt werden. Mobiltelefone dieser Art müssen komplett ausgeschaltet werden. Auch das Aufladen ist an Bord nicht gestattet.

Aufgegebenes Gepäck

Folgendes darf im aufgegebenen Gepäck nicht enthalten sein:

  • Geld, Schmuck, Edelmetall, Fotoapparate, Mobiltelefone, elektronische Geräte (z.B. Laptops oder persönliche Computer),Geschäftspapiere, verderbliche Lebensmittel und Medikamente
  • Personalausweise, Reisepässe oder andere Ausweispapiere, Muster und Wertgegenstände mit Ausnahme von Kleidung.

Unter Bezugnahme auf Artikel 20 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montreal, 28. Mai 1999) und Artikel 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt SunExpress keine Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Sondergepäck

Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählt insbesondere Sportgerät (Golf- und Tauchgepäck, Fahrräder, Bodyboard, Surfbrett, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Life Animals Regulation zum Transport von Tieren zu beachten sind.

Die Tiere müssen insbesondere in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch uns bestätigt wurde. Sie sind für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, sind wir berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern.

Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein:

  • Geld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte, z. B. Laptops oder PC´s, Geschäftspapiere, etc.
  • Pässe und andere Ausweispapiere, Muster sowie Wertsachen, das heißt Gegenstände mit einem Wert über € 300,- (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung), soweit sie nicht der Bekleidung dienen.

Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet SunExpress nach Maßgabe der Art. 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.

Haftung und Klagefrist

Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines kann der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens unterliegen, welche die Haftungen des Luftfahrtunternehmens für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen regeln und ggf. beschränken.

Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten von Fluggästen (etwa € 122.000,–) je Fluggast bleibt der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilweise (mit-)verursacht hat, dem Luftfrachtführer vorbehalten. Insofern ist er von einer Haftung befreit (Art. 20). Für einen darüber hinaus gehenden Schaden haftet der Luftfrachtführer dann nicht, wenn er nachweist, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Luftfrachtführers oder seiner Leute oder ausschließlich auf rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist (Art. 21). Der Luftfrachtführer zahlt einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auf 1.131 Sonderziehungsrechte (etwa € 1.220,–). Übersteigt der Wert Ihres Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist.
  3. Bei Verspätung bei der Luftbeförderung des Reisenden auf 4.150 Sonderziehungsrechte (etwa € 5.100,–).

Nach dem Warschauer Abkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Bei Tod und Körperverletzung auf 250.000,– Franken (etwa € 27.400,–), wenn das Haager Protokoll und auf 125.000,– Franken (etwa € 13.700,–), wenn das Warschauer Abkommen gilt.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Reisegepäck auf 250 Franken/kg (entspricht € 27,35) und auf 5.000,– Franken (entspricht € 547,–) bei Handgepäck.

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und den vereinbarten Zuschlag entrichtet hat.

Die Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen, oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.

Sollten in Ihrem aufgegebenen Gepäck Gegenstände enthalten gewesen sein, die bei Sicherheitskontrollen entnommen werden mussten, haftet SunExpress hierfür nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

Flugpläne und Flugzeiten/-änderungen

Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und können sich zwischen Datum der Veröffentlichung und Ihrem Buchungs- bzw. Reisedatum ändern.

Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die geplante Abflugzeit informieren, so, wie sie zum Zeitpunkt gilt. Bitte beachten Sie, dass soweit im Rahmen der Buchung keine feste Flugzeit zugesagt wird, die Beförderung von SunExpress der Beginn der Beförderung am gebuchten Verkehrstag geschuldet ist. Die endgültigen Flugzeiten erhalten Sie, sobald diese feststehen. SunExpress wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Sie möglichst frühzeitig zu informieren. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen.

SunExpress ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei SunExpress für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen werden wir Sie so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informieren, spätestens jedoch beim Einstieg. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite LBA abrufbar.

Lebensmittelallergien

Bitte beachten Sie, dass die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel auf unseren Menükarten gängige Allergene enthalten oder mit diesen in Berührung kommen können. Fluggäste, die an solchen Allergien leiden, müssen sich vor dem Verzehr der Lebensmittel über deren Inhaltsstoffe informieren.

SunExpress kann die an Bord erhältlichen Produkte nicht aus dem Sortiment nehmen und übernimmt keine Verantwortung für eventuell auftretende allergische Reaktionen, da SunExpress nicht sicherstellen kann, dass die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel für Menschen mit Lebensmittelallergien unbedenklich sind oder dass andere Fluggäste keine allergenhaltigen Lebensmittel an Bord bringen.

Wenn Sie eine Lebensmittelallergie haben, konsultieren Sie bitte Ihren Arzt und schätzen Sie die Reiserisiken vor Ihrer Reise ein. Auf der Grundlage der oben dargelegten Lebensmittelrichtlinien liegt es letztlich in der Verantwortung unserer Fluggäste, zu entscheiden, ob sie fliegen möchten. Bitte beachten Sie, dass die Ticketregeln auch dann gelten, wenn Sie sich gegen einen Flug entscheiden.

Fluggäste mit Lebensmittelallergien müssen ihre erforderlichen Medikamente an Bord mitführen und einen entsprechenden Nachweis von einem Arzt erbringen lassen. Sie müssen das Rezept und den Arztbericht bei sich haben, um sicherzustellen, dass Sie keine Probleme bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen haben, und sich vor dem Flug über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen vergewissern. Fluggäste mit schweren Allergien, die kein ärztliches Attest mit sich führen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zum Flug zugelassen werden.

Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord wie z.B. Mobiltelefonen, Laptops, PDAs, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.

Nichtraucherflüge

Alle SunExpress Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt.

Reisedokumente

Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

Verletzung von Einreisebestimmungen und deren Rechtsfolgen

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen.

Gutschein

Nutzungsbedingungen des SunExpress Gutscheins

1. Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 4 Jahre gültig und wird in Form eines Codes zur Verfügung gestellt.

2. Der Gutschein kann für Flüge und Zusatzleistungen a) online auf sunexpress.com im letzten Schritt des Buchungsprozesses, b) bei direkt an uns angebundenen Agenturen oder c) bei Buchungen über das Contact Center eingelöst werden (die Kontaktdaten finden Sie auf www.sunexpress.com).

3. Der Gutschein gilt für alle XQ Flüge sowie Zusatzleistungen (Tarifupgrades, XLeg Sitze, Premium Menüs, Zusatzgepäck etc.), die auf www.sunexpress.com im Voraus gebucht werden können. Er kann nicht für Services verwendet werden, welche von Drittparteien erbracht werden oder an Bord des Fluges für Duty Free, Inflight Entertainment und Verpflegung eingelöst werden – ebenso die Vorbestellung für Duty-Free-Einkäufe ist ausgeschlossen.

4. Der Empfänger des Gutscheins kann den Gutschein mehrmals einlösen, bis der Gesamtbetrag aufgebraucht oder die Gültigkeit abgelaufen ist.

5. Falls der Betrag des Gutscheins für eine Buchung nicht ausreicht, kann der Restbetrag mit Kreditkarte bezahlt werden.

6. Der Gutschein kann vom Empfänger verwendet werden, um Flüge und Zusatzleistungen für andere Personen (als den Empfänger) zu erwerben.

7. Der Gutschein kann nicht für Sunexpress-Flüge und Zusatzleistungen eingelöst werden, welche von Reiseveranstaltern und weiteren Drittanbietern verkauft werden.

8. SunExpress übernimmt keine Verantwortung für gestohlene oder verlorene Gutscheine. Wir empfehlen Ihnen, den Gutscheincode nicht an Dritte weiterzugeben, da mittels des Codes jede/r ihn für Buchungen einlösen kann.

9. Der Gutschein kann nicht in bar ausgezahlt werden. Ferner; wenn das Recht als Auszahlung in Form eines Gutscheins genutzt wird, ist durch des genutzten optionalen Rechts die Rückgabe des Gutscheins und eine Forderung einer Auszahlung nicht möglich.

Datenschutz

Mit Übermittlung Ihrer Daten stimmen Sie zu, dass SunExpress Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken mitverwendet: Vornahme von Flugbuchungen, ggf. Erwerb von Zusatzleistungen (auch von Drittanbietern), Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung ihres Fluges. Sie stimmen zu, dass SunExpress diese Daten zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke an eigene Büros, bevollmächtigte Agenten, in- und ausländische Behörden, andere Fluggesellschaften, sowie sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weitergibt.

Rail&Fly

Es liegt in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig am Flughafen anzukommen; bitte wählen Sie Ihre Zugverbindungen entsprechend. Rail&Fly ist buchbar bis 72 Stunden vor bis einen Tag vor Abflug und nur für internationale Flüge von/nach Deutschland, ausgewählten Zielen in der Schweiz, Basel, Österreich, den Niederlanden und Brüssel und Salzburg. SunExpress ist nur Vermittler der Zugbeförderung und haftet daher nicht für diesen Service. Bei Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn. Bei einer Stornierung bis zu 48 Stunden vor Abflug wird das Rail&Fly-Ticket erstattet. Rail&Fly-Tickets sind nicht übertragbar und nur zusammen mit dem Flugticket und dem Personalausweis / Reisepass gültig.

SunExpress your benefits

  1. Unser Treueprogramm „SunExpress Your Benefits“ hat sich verändert

Das „SunExpress Your Benefits“-Programm wird angeboten von Güneş Ekspres Havacılık A.Ş. Es wurde entworfen um die Treue der SunExpress-Kunden zu belohnen.

SunExpress ist der einzige Berechtigte und Organisator des Programms. Mit diesem Programm erhalten die Mitglieder,  ein breites Spektrum an Aktionsangeboten als Wertschätzung für ihre Treue.  SunExpress behält sich das Recht vor, andere Fluggesellschaften und Dienstleister in das Programm aufzunehmen (wie Hotels, Autovermietungen oder Onlineshops), sodass Punkte über solche Unternehmen gesammelt bzw. eingelöst werden können.

Für das Sammeln und Einlösung von Punkten gelten eigene Bestimmungen sowie die allgemeinen Programmbestimmungen. SunExpress behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Programmbestimmungen jederzeit ohne Benachrichtigung und Haftung zu ändern. Kunden, die eine Mitgliedschaft im Programm beantragen, schließen unbeschadet bestehender und zukünftiger Vereinbarungen mit SunExpress einen Vertrag mit SunExpress gemäß diesen allgemeinen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

Ab dem 03. Juni 2024 wird eine neue Methode, um Punkte für Ihre Flüge zu sammeln eingeführt. Außerdem stehen ab diesem Zeitpunkt zusätzliche SunExpress-Services zur Verfügung. Für jeden ausgegebenen einen (1) Euro sammeln Mitglieder einen (1) Punkt. Dieses neue Verfahren ändert das aktuelle Akkumulationssystem nach dem Motto „Fliegen Sie 10 Mal und erhalten Sie 1 kostenlosen Flug“ sowie die Punkte für Sitzplatzreservierungen und zusätzliches Gepäck, das am 03. Juni 2024 endet.

Wenn ein Mitglied vor dem 03. Juni 2024 einen Flug gekauft hat und das Flugdatum nach dem 03. Juni 2024 liegt, gilt für Punkte das neue Akkumulationssystem.

Wenn ein Mitglied ein Stufenmitglied ist, sammelt dieser nun zusätzliche Punkte gemäß jeder Stufe.

SunExpress lädt alle Passagiere ein,  sich über weitere Verbesserungenund Vorteile, der neuen Stufenstruktur und Akkumulationsform zu informieren.

Ab dem 03. Juni 2024 können Mitglieder ihre Punkte noch einfacher einlösen! Sie müssen sich keine Sorgen mehr darüber machen, dass Millionen von Punkten benötigen werden, um sie gegen einen Flug einzutauschen, und trotzdem noch Steuern anfallen. Punkte können nun teilweise für den gesamten Einkaufswert (einschließlich Steuern) eingetauscht werden. 1°P. = 0,01 €

 

  1. Allgemeine Programmbestimmungen

„SunExpress Your Benefits“-Punkte für auf SunExpress getätigte Käufe und für Extras sammeln.

2.1  Glossar

  • Programm: Ist das auf die Kunden ausgerichtete Treue- und Anerkennungsprogramm von SunExpress Airlines.
  • Die allgemeinen Bestimmungen bezeichnen die Regeln in diesem Dokument in der jeweils gültigen Fassung oder in Mitteilungen bezüglich „SunExpress Your Benefits“.
  • Flugzähler: Für jeden einen (1) ausgegebenen Euro kann der Fluggast einen (1) Punkt ansammeln (1 Euro = 1 Punkt).
  • Die für die Berechnung der Punkte herangezogene Währung ist der Euro. Wenn eine Transaktion in einer anderen Währung durchgeführt wird, so erfolgt eine Umrechnung in Euro gemäß dem veröffentlichten türkischen Wechselkurs.

Der Wechselkurs wird für die Berechnung der Ansammlungsregeln basierend auf dem Buchungsdatum festgelegt.

  • Neue Punkte: bezeichnet die Programmwährung oder die Maßeinheit des Programms.
  • Mitglied: bezeichnet die Person, die freiwillig am Programm teilnimmt und dafür die Bestimmungen des Programms einhält und akzeptiert.
  • Punkte für Flüge sammeln: „SunExpress Your Benefits“ schreibt dem Kundenkonto Punkte für die Flugreservierungen gut, die über B2C-Kanäle von SunExpress vorgenommen wurden und die per bar/per Überweisung, Kreditkarte, Debitkarte oder mit einer anderen Karte (ausgenommen Punkte) bezahlt wurden, sofern das „SunExpress Your Benefits“-Mitglied seinen Flug angetreten hat. Anders ausgedrückt: sobald SunExpress Airlines den Flugstatus als „geflogen“ oder „geschlossen“ registriert hat.
  • Punkte für Extras sammeln: „SunExpress Your Benefits“ schreibt dem Kundenkonto Punkte für zusätzliche Produkte und Services gut, die bar/per Überweisung, Kreditkarte, Debitkarte oder mit einer anderen Karte (ausgenommen Punkte) auf Flügen von SunExpress Airlines bezahlt wurden. Beispiele für Extras, mit denen Punkte gesammelt werden können: Sitzplatzreservierung, SunFares oder Bündel, zusätzliches Gepäck und Sportausrüstung.
  • Punkte für Flüge sammeln, die vom Reiseveranstalter oder Reisebüro gebucht wurden: „SunExpress Your Benefits“ schreibt dem Kundenkonto eine feste Anzahl von Punkten für Flugreservierungen gut, die über Reiseveranstalter oder Reisebüros getätigt wurden. Hier findet die Regelung „1 Punkt pro 1 ausgegebenen Euro“ keine Anwendung. Mit über SunExpress-Kanäle gebuchten Reis-Extras können möglicherweise Punkte für Extras regulär gesammelt werden.
  • „SunExpress Your Benefits“-Stufen: Ebenen, die mit geflogenen Segmenten oder einer Anzahl von Transaktionen bei anderen Partnern erreicht wurden und den entsprechenden Mitgliedern Vorteile auf Ihren Flügen und Extras bieten.
  • Bezahlter Betrag für die Akkumulationsberechnung: ist der von dem Mitglied bar/per Überweisung, Kreditkarte, Debitkarte oder mit einer anderen Karte (ausgenommen Punkte) bezahlte Betrag. Dieser Betrag beinhaltet Steuern und Zuschläge, einschließlich Flugpreis (Kosten des Flugtickets von SunExpress Airlines)
  • Mitgliedschafts-ID-Nummer: bezeichnet den persönlichen Code, der dem Mitglied systemseitig mitgeteilt wurde. Die ID-Nummer beginnt mit XQ gefolgt von einem Nummerncode.

2.2  Registrierung

Die Programmregistrierung steht jeder natürlichen Person im Alter von mindestens zwei (2) Jahren offen, deren ständiger Wohnsitz sich in einem Land befindet, in dem das Programm verfügbar und gesetzlich zulässig ist, und die gemäß den für ihren persönlichen Status geltenden Regeln Mitglied im Programm werden kann. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Organisationen und Unternehmen jeder Art, auch Einzelunternehmen. Eine Mitgliedschaft steht Organisationen oder anderen Gruppen oder Vereinigungen nicht offen.

Kunden, die sich für das Programm bewerben und zugelassen werden („Mitglieder“), können Programmvorteile und/oder Prämien auf ihr Konto ab der Registrierung für das Programm erhalten. Die Teilnahme am Programm sowie im Rahmen des Programms gesammelte Vorteile können nicht auf andere Mitglieder oder Dritte übertragen werden.

Als Programmmitglied können Sie Punkte sammeln und einlösen. Diese Punkte können durch Transaktionen im Partnernetzwerk des Programms gesammelt werden. Die erhaltenen Punkte können als Zahlungsmethode bei der Buchung Ihres nächsten Flugs verwendet werden. Weitere Informationen dazu, wie Punkte gesammelt und eingelöst werden können, sind in den Abschnitten 2.8 und 2.13 dieser allgemeinen Bestimmungen zu finden.

Ein besonderer Vorteil für Familien ist die Möglichkeit, ein Familienkonto einzurichten. Der Ersteller des Familienkontos („Inhaber“) kann bis zu acht (8) Mitglieder zu dem Konto einladen. Mitglieder können zusammen Punkte sammeln und die gewünschten Vorteile schneller erreichen.

„SunExpress Your Benefits“ bietet zudem zeitlich begrenzte Aktionen, durch die Mitglieder mehr Punkte sammeln können. Durch die stete Aufnahme neuer Kooperationspartner in das Programm bietet Ihnen SunExpress mehr Möglichkeiten, um Punkte zu sammeln.

2.3  Teilnahme von Kindern

Kinder zwischen zwei und sechzehn Jahren können nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten „SunExpress Your Benefits“-Mitglieder werden.

Der Erziehungsberechtigte kann ein „SunExpress Your Benefits“-Konto für sein Kind nur im Rahmen eines Familienkontos durch Angabe seiner eigenen E-Mail-Adresse anlegen. Durch die Zustimmung zu diesen allgemeinen Bestimmungen bestätigt die Person, die ein Kunden unter 16 Jahren in ein Familienkonto aufnimmt, dass sie der Erziehungsberechtigte des Kindes ist und dass sie berechtigt ist, ein „SunExpress Your Benefits“-Konto für das Kind zu erstellen und zu verwalten. Wenn ein teilnehmendes Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann der Inhaber des Familienkontos die E-Mail-Adresse des Kindes über das Portal angeben. Dieses Mitglied erhält dann eine E-Mail von „SunExpress Your Benefits“ und kann sein eigenes Passwort einrichten und somit sein eigenes „SunExpress Your Benefits“-Konto haben. Die Mitgliedschaft des Kindes und alles, was damit zusammenhängt, wird gelöscht, sobald das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn der Inhaber des Familienkontos die E-Mail-Adresse des Kindes nicht angegeben hat oder wenn das Kind bis zu diesem Zeitpunkt sein eigenes Konto noch nicht eingerichtet hat.

2.4  Berechtigung zur Teilnahme

Für eine Teilnahme am Programm ist eine Registrierung auf der Website oder in der SunExpress-Airlines-App erforderlich (die App steht im Apple Store und Play Store zur Verfügung). Damit der Kunde am Programm teilnehmen kann, muss er ein Nutzerprofil erstellen, indem er Informationen angibt, wie seinen vollständigen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse. Vorbehaltlich der Aufnahme des Kunden in das Programm durch SunExpress beginnt die Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Onlineantrag ausgefüllt und übermittelt wurde und die allgemeinen Bestimmungen von „SunExpress Your Benefits“ angekommen und bestätigt wurden. Dies ist nur auf der „SunExpress Your Benefits“-Webseite möglich.

Sobald die vollständige Online-Registrierung übermittelt wurde und die allgemeinen Bestimmungen angenommen wurden, erhält der Kunde eine Aktivierungs-E-Mail. Zur Bestätigung der Registrierung muss der Kunde auf den Aktivierungslink in der E-Mail klicken. Der Kunde erhält dann eine Begrüßungs-E-Mail, in der er darüber informiert wird, dass der Antrag von SunExpress angenommen wurde. Gleichzeitig erhält er seine persönliche Mitgliedschaftsnummer.

Die Mitgliedschaft ist erst bestätigt und Punkte werden erst anerkannt, wenn das Mitgliedschaftsformular bearbeitet und der Antrag von SunExpress genehmigt wurde. SunExpress kann nach alleinigem Ermessen über die Aufnahme in das Programm entscheiden und kann eine Aufnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Die Mitgliedschaft ist auf eine Person pro Mitgliedschaftsnummer beschränkt. Ein Kunde kann nicht mehr als ein Nutzerprofil haben. Gemeinsame Anträge von mehreren Personen sowie Mehrfachanträge derselben Person sind nicht zulässig. Sollte sich herausstellen, dass sich ein Mitglied mehrfach registriert hat und mehr als ein Konto hat, erkennt SunExpress nur ein Konto an. SunExpress behält sich das Recht vor, die jeweiligen Punkte bei Doppelkonten gutzuschreiben oder abzuziehen.

Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Für die Teilnahme am Programm gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Indem das Mitglied diese allgemeinen Bestimmungen annimmt, erklärt es sich auch automatisch einverstanden mit dem Erhalt schriftlicher Informationen von SunExpress im Rahmen von Mitteilungen zum Programm und dazugehöriger Services.

2.5  Kündigung der Mitgliedschaft

Mitglieder können ihr Konto jederzeit online über das Mitgliedskonto oder über das Kundenservicecenter von SunExpress schließen. Alle Punkte und Vorteile des Kontos verfallen bei der Schließung. Mit der Kündigung wird auch die Mitgliedschaft beendet und es verfallen alle gesammelten Punkte. Einmal geschlossene Konten können nicht reaktiviert werden.

Auch nach einer Kündigung bleiben die allgemeinen Bestimmungen noch für den Abschluss des Mitgliedschaftsprozesses wirksam.

SunExpress kann das Programm nach einer Ankündigung mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schliessen.

Zur Untersuchung von Betrug kann das Mitgliedskonto vorübergehend gesperrt werden. SunExpress behält sich das Recht vor, bei nachgewiesenem Betrug unverzüglich das Konto zu schliessen und alle Punkte und Vorteile des Mitglieds zu entfernen. Zudem ist SunExpress berechtigt, insbesondere in folgenden Fällen sein Vertragsverhältnis mit einem Mitglied zu beenden, rechtliche Schritte gegen das Mitglied einzuleiten und Schadenersatz geltend zu machen:

  1. a) Das Mitglied verletzt die Regeln gemäß den allgemeinen Bestimmungen in den Informationsdokumenten des Programms.
    b) Das Mitglied macht wesentliche Falschangaben (z. B. Angaben zu geflogenen Flügen) oder nutzt das Programm unrechtmäßig.
    c) Das Mitglied belästigt oder attackiert Programm- oder SunExpress-Mitarbeiter oder andere Fluggäste und Mitglieder mündlich oder körperlich, leistet den Anweisungen der Mitarbeiter nicht Folge oder verursacht Schäden am Flugzeug oder fügt den Flugbesatzung Sachschäden zu.

2.6  Umrechnung von Flügen und Punkten in die neue Punktewährung

Ausnahmslos alle zwischen September 2018 und dem 03. Juni 2024 gezählten Flüge und gesammelten Punkte der Mitglieder bei SunExpress werden in die neue Punktewährung des „SunExpress Your Benefits“-Programms vollständig umgerechnet. Jeder gezählte Inlandsflug wird in 200-Punkte umgewandelt, jeder gezählte internationale Flug wird in 750-Punkte umgewandelt und frühere 10-Punkte werden in 25-Punkte umgewandelt. Somit haben alle Mitglieder ab dem 03. Juni 2024  Punkte auf ihrem Konto.

Alle „Your Benefits“-Mitglieder erhalten eine E-Mail, über die sie sich für das neue „SunExpress Your Benefits“-Programm erneut registrieren können und die Informationen zum aktuellen Status ihrer Freiflüge, Flüge und Punkte erhalten.

2.7  Punkte für Flüge und Extras auf durchgeführte oder abgeschlossene Flüge sammeln

„SunExpress Your Benefits“-Mitglieder können Punkte für durchgeführte Flüge wie folgt sammeln:

  • „SunExpress Your Benefits“-Mitglieder müssen die Mitgliedschafts-ID-Nummer angeben, wenn sie ein oder mehrere Segmente für von SunExpress Airlines durchgeführte Flüge auf der Webseite, in der App oder über andere SunExpress-Kanäle buchen.
  • „SunExpress Your Benefits“-Mitglieder, die Flüge über Reisebüros oder Reiseveranstalter buchen, müssen bei der Buchung zudem die Mitgliedschafts-ID-Nummer angeben.
  • Mitglieder können innerhalb von 3 Monaten ab dem Flugdatum eine Rückforderung für Flüge mit SunExpress Airlines beantragen.
  • Punkte können nur gesammelt werden, wenn das „SunExpress Your Benefits“-Mitglied gemäß den Bestimmungen des gebuchten Flugs fliegt.
  • Mitglieder müssen eine Kopie ihres Flugtickets und ihrer Extras aufbewahren für den Fall, dass weitere Nachforschungen in Zukunft erforderlich sind.

2.8  Berechnung gesammelter Punkte für Flüge

Mitglieder sammeln einen (1) Punkt pro ausgegebenem einen (1) Euro (oder Entsprechung in der Lokalwährung), einschließlich Flugpreis, Steuern, Zuschlägen und Extras. Zur Umrechnung wird der Wechselkurs herangezogen, der an dem Tag gültig ist, an dem das Flugticket und/oder die Extras gebucht und gezahlt werden:

  • Für die Punkteberechnung wird der im SunExpress-System eingegebene und am Tag des Kaufs gültige Wechselkurs herangezogen. Bei der Berechnung der Punkteanzahl werden die Preise auf den nächsten Geldwert gerundet.
  • Wenn Käufe in anderen Währungen wie der türkischen Lira getätigt werden, wird der Wechselkurs des in das Reservierungssystem eingegebenen Geldwerts verwendet.
  • Bei auf Flüge von SunExpress Airlines erworbenen Extras besteht ein Anspruch auf Punkte pro ausgegebenem Geldwert. Weitere Ansprüche können gemäß der jeweiligen Stufe bestehen.
  • Auf Flüge gesammelte Punkte können bereits 72 Stunden nach dem frühesten Flug und bis zu 3 Monate nach dem spätesten Flugdatum auf Ihrem Konto gutgeschrieben werden.
  • Sobald ein Mitglied die Punkte für seinen Flug gutgeschrieben bekommen hat, verfallen die Punkte nach 24 Monaten.

2.9  Wann keine Punkte für Käufe auf SunExpress-Flügen gesammelt werden

In folgenden Fällen werden keine Punkte gesammelt:

  • Flüge, die mehr als 90 Kalendertage nach dem Beitritt des Mitgliedes zum „SunExpress Your Benefits“-Programm durchgeführt wurden (Zeitfenster für die Rückforderung)
  • Wenn der registrierte Name nicht mit dem Namen auf dem Flugticket übereinstimmt
  • Flüge für Mitarbeiter von SunExpress (Arbeitsreise)
  • MyIDTravel-Buchungen
  • Annullierte oder nicht angetretene Flüge

2.10        Punkte für den Kauf von Extras sammeln

Per Barzahlung/Überweisung, Kreditkarte, Debitkarte oder mit einer anderen Karte bezahlte Extras, mit denen keine Punkte gesammelt werden können.

2.11        So können Sie Punkte für den Kauf von Extras mit SunExpress sammeln

„SunExpress Your Benefits“-Mitglieder können wie folgt Punkte sammeln für den Kauf von Extras während eines mit SunExpress Airlines durchgeführten Flugs:

  • Bei der Buchung von einem oder mehreren Flügen, die von SunExpress Airlines durchgeführt werden, müssen die Mitglieder ihre Mitgliedschafts-ID-Nummer angeben.
  • Punkte können nur gesammelt werden, wenn das „SunExpress Your Benefits“-Mitglied gemäß den Bestimmungen des gebuchten Flugs fliegt.

Mitglieder müssen eine Kopie ihres Flugtickets und ihrer Extras für 3 Monate aufbewahren für den Fall, dass weitere Nachforschungen in Zukunft erforderlich sind.

 

2.12        Rückwirkende Gutschrift von Punkten

Punkte werden den Konten in der Regel automatisch gutgeschrieben. Punkte können auch rückwirkend gutgeschrieben werden. Dazu muss das Mitglied ein Ergänzungsformular auf der Aktivitätenseite der „SunExpress Your Benefits“-Webseite ausfüllen. Hier muss der Name des Fluggasts, für den das Flugticket ausgestellt wurde, mit dem Namen des bei „SunExpress Your Benefits“ registrierten Programmmitglieds übereinstimmen. Anträge auf die rückwirkende Gutschrift von Punkten müssen innerhalb von drei (3) Monaten nach dem betreffenden Flug oder Service gestellt werden, können aber erst frühestens sieben Tage nach der Durchführung des Fluges gestellt werden. Wenn systemseitig die Informationen nicht übereinstimmen, wird das Mitglied gebeten, geeignete Nachweise (beispielsweise eine Kopie des Tickets oder der Bordkarte) zu dem Fall per E-Mail einzusenden. Anträge, die nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Durchführung des Flugs oder des Service gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. In solch einem Fall werden die Dokumente nicht zurückgesendet. 

 

2.13        So können Sie Punkte einlösen

Damit Mitglieder Punkte für ihren nächsten Flug einlösen können, müssen sie bei ihrem persönlichen Profil und Konto angemeldet sein.

Mitglieder haben die Möglichkeit, die gesammelten Punkte wie folgt einzulösen:

  • Punkte stehen jederzeit und für alle Klassen sämtlicher auf der Webseite oder in der App verfügbarer Flüge zur Verfügung.
  • Die Punkte werden automatisch eingelöst, indem die Summe entsprechend der Währung des Einkaufswerts abgezogen wird. Wenn das Punkteguthaben nicht für den gesamten Einkaufswert (vollständigen Betrag) ausreicht, kann das Mitglied einen Teil des Einkaufswerts mit Punkten und den Rest anderweitig bezahlen. Bei Point+Cash wird der Betrag zuerst vom Flugpreis und dann von den Extras (SSR) abgezogen, wobei der verbleibende Betrag dem Mitglied gutgeschrieben wird.
  • Extras, Steuern und andere anfallende Abgaben (einschließlich MwSt.) können mit Punkten bezahlt werden.
  • Punkte werden in Euro umgerechnet und dann gegebenenfalls in verschiedene Währungen gemäß dem jeweiligen Wechselkurs.
  • Mitglieder haben stets den Überblick über die eingesetzten Punkte mit der Zahlungsübersicht und auf der Guthabenübersicht des Punktekontos.
  • Bei Annullierungen und/oder Rückerstattungen finden die Richtlinien und Verfahren von SunExpress Airlines Anwendung, wenn die Bestimmungen erfüllt sind.

Eine Auszahlung der Punkte in Geld ist ausgeschlossen. Mit Punkten bezahlte Beträge werden nicht für die Berechnung gesammelter Punkte berücksichtigt.

 

2.14        Familienkonto

Das Familienkonto ist eine wichtige Komponente von „SunExpress Your Benefits“, da Familien damit einzigartige Vorteile erhalten.

Jede Person über 18 Jahre kann ein Familienkonto einrichten und dieses als Kontoinhaber („Inhaber“) verwalten.

Der verantwortliche Inhaber kann andere „SunExpress Your Benefits“-Mitglieder einladen wie auch Personen, die sich noch nicht bei „SunExpress Your Benefits“ registriert haben.

Personen, die bereits „SunExpress Your Benefits“-Mitglieder sind, können ihre Mitgliedschaft im Familienkonto bestätigen, indem sie auf den Bestätigungslink in der Einladungs-E-Mail klicken.

Personen, die noch keine „SunExpress Your Benefits“-Mitglieder sind, müssen sich zuerst registrieren, indem Sie auf den Link in der Einladungs-E-Mail klicken. Sie werden anschließend automatisch in das Familienkonto aufgenommen.

Das Familienkonto ist auf sieben Mitglieder begrenzt. Das bedeutet, dass der Inhaber bis zu sechs Personen einladen kann.

Der Inhaber kann Verwandte jeden Grades einladen (z. B. Ehemann/Ehefrau, Vater, Mutter, Geschwister, Kinder und Großeltern.) SunExpress behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen offizielle Dokumente als Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis anzufordern.

Die gesammelten Punkte können zwischen Familienkonto-Mitglieder übertragen werden. Nur der Inhaber kann Punkte übertragen.

Die Mitgliedschaft in einem Familienkonto hat eine Laufzeit von mindestens neun (9) Monaten ab dem Beitritt der jeweiligen Person zum Konto. Anschließend kann die Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden.

Jedes Mitglied kann nur einem Familienkonto angehören.

Der Inhaber kann nicht selbst Personen aus dem Familienkonto entfernen. Mitglieder können über das Kundenservice-Center auf Anfrage des autorisierten Inhabers entfernt werden.  

Wenn der Kontoinhaber dem Familienkonto nicht mehr angehören möchte, kann er die vollständige Löschung des Familienkontos verlangen oder veranlassen, dass ein anderes Mitglied die Funktion des Inhabers des Familienkontos übernimmt. Beide Anträge können nur über das Kundenservice-Center auf Anfrage des autorisierten Inhabers bearbeitet werden.

2.15        Programmpartner

SunExpress behält sich das Recht vor, die Mitglieder über die Initiativen und weitere Kooperationen zu informieren, wie die „SunExpress Your Benefits“-Partnerliste zu dem Programm. Dadurch erhalten die Mitglieder das Recht, Punkte zu sammeln und Punkte einzulösen, die sie durch den Kauf von Produkten und Dienstleistungen erhalten haben, die von diesen Partnern angeboten werden.

2.16        Punkte mit Partnern sammeln

Mitglieder können durch einen Kauf bei „SunExpress Your Benefits“-Partnern Punkte sammeln. Diese Punkte können dann dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben werden, sobald die Kauftransaktion durchgeführt wurde. Außerdem sollten sich die Mitglieder stets über exklusive zeitlich begrenzte Angebote von „SunExpress Your Benefits“ oder teilnehmenden Partnern informieren, da durch diese Angebote weitere Punkte für bestimmte Aktionen oder Käufe gesammelt werden können. Mitglieder, die regelmäßig Mitteilungen und Marketinginformationen zum Programm erhalten, verpassen keine Chance mehr, ihren Punktestand zu steigern.

2.17        Programmstufen

Den Mitgliedern stehen drei Programmstufen offen. Die Stufen zeichnen sich durch Vorteile aus, die sich nach den Flug- und Transaktionsvolumen innerhalb des Partnernetzwerks des Programms richten.

Alle neuen Mitglieder nach dem 03. Juni 2024  beginnen auf der Willkommensstufe. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und somit die höhere Stufe erreicht wurde, wird das Mitglied über das Erreichen dieser nächsten höheren Stufe schnellstmöglich informiert. Die Zugehörigkeit zu einer Stufe gilt für die folgenden 18 Monate.

Beispiele für die Vorteile der einzelnen Stufen sind nachstehend aufgeführt.

Willkommensstufe:

  • Zugang zum Programm und den angesammelten Punkten für jeden Euro, der im Zusammenhang mit von SunExpress angebotenen Waren und Dienstleistungen ausgegeben wurde
  • Zugang zum Geschäftspartner-Netzwerk und den angesammelten Punkten für jeden Euro, der im Zusammenhang mit angebotenen Waren und Dienstleistungen ausgegeben wurde
  • Weniger als 4 Flüge in den vergangenen 18 Monaten
  • Geburtstag: Bis zu 10 % mehr Punkte auf alle Onlinetransaktionen
  • 1 Punkt pro 1 ausgegebenem Euro (Flugpreis)
  • 1 Punkt pro 1 ausgegebenem Euro für Extras oder Pakete

Silberstufe:

  • Vorteile der Willkommensstufe
  • Zusätzliche Punkte für Extras und Pakete von SunExpress
  • 4 Flüge in den vergangenen 18 Monaten
  • Geburtstag: Bis zu 25 % mehr Punkte auf alle Onlinetransaktionen
  • 1 Punkt pro 1 ausgegebenem Euro (Flugpreis)
  • 50 % mehr Punkte für Extras und Pakete

Goldstufe:

  • Vorteile der Silberstufe
  • 1 Gutschein für eine Standardsitzplatzreservierung alle 5 Flüge
  • 1 kostenloses Upgrade pro Jahr bei Buchung eines STD-Sitzplatzes
  • 10 Flüge in den vergangenen 18 Monaten
  • Inhaber von Cobrand-Karten
  • Geburtstag: Bis zu 50 % mehr Punkte auf alle Onlinetransaktionen
  • 1 Punkt pro 1 ausgegebenem Euro (Flugpreis)
  • 75 % mehr Punkte für Extras und Pakete

 

  1. Verschiedenes

3.1                   Haftung

Es gelten die Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung laut den allgemeinen Bestimmungen von SunExpress (Fluggäste und Gepäck) für dieses Programm.

3.2                   Steuern und andere Abgaben

SunExpress übernimmt keine Verantwortung für Steuern und andere Abgaben, die Mitglieder und Dritte in Verbindung mit den Programmvorteilen zu entrichten haben.

3.3                   Vertraulichkeit

SunExpress hat das Recht, die Mitgliedsinformationen im Rahmen des Programms zu verwenden und/oder sie an die Programmpartner weiterzugeben. Mit dem Beginn der Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied mit Vorstehendem einverstanden.

3.4 Lokales Recht

In einigen Ländern kann es aufgrund örtlicher Gesetze sein, dass die allgemeinen Programmbestimmungen nicht voll wirksam sind. SunExpress ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung solcher Einschränkungen sicherzustellen. Zudem kann SunExpress nicht von den Mitgliedern aufgrund solcher Maßnahmen haftbar gemacht werden.

 

3.5 Missbrauch der Programmprämien

Sollten Programmmitglieder die allgemeinen Bestimmungen der Programmmitgliedschaft verletzen, die Programmprämien missbrauchen oder versuchen, Vorteile zu erhalten, indem sie falsche Angaben machen (insbesondere bezüglich Flugdaten), so kann ihre Programmmitgliedschaft von SunExpress gekündigt werden und es können alle bereits gesammelten Punkte aberkannt werden. Außerdem kann SunExpress in solch einem Fall Schadenersatz geltend machen. Mitglieder müssen eine Entschädigung zahlen, wenn sie Prämien missbräuchlich verwenden. SunExpress behält sich das Recht vor, Ersatz für die verbleibenden Schäden zu fordern.

Recht von SunExpress zur Änderung oder Beendigung des Programms und zum Widerruf der Prämien sowie Haftungsbeschränkung

SunExpress behält sich das Recht vor, das „SunExpress Your Benefits“-Treueprogramm und/oder die Kooperation mit Partnern im Rahmen des Programms jederzeit vollständig oder teilweise zu ändern oder zu beenden. SunExpress kann das Programm durch ein anderes Programm ersetzen oder es auf ein anderes Programm eines Dritten übertragen. In diesen Fällen finden die Kündigungsregelungen gemäß dem Abschnitt „Kündigung der Mitgliedschaft“ Anwendung. Wenn „SunExpress Your Benefits“ auf ein Programm eines Dritten übertragen wird, ist das Mitglied berechtigt, seine Mitgliedschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen.

Alle Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Programmbestimmungen sind für sämtliche Mitglieder verbindlich, sobald die betreffenden Informationen in einem Verkaufsbüro von SunExpress, im Call-Center von SunExpress, auf der Website oder in den Aktivitätserklärungen, die den Mitgliedern per E-Mail zugesandt werden, bekannt gegeben werden. Darum besteht auf gesammelte Punkte und Prämien kein unverfallbarer Anspruch. SunExpress garantiert nicht die Verfügbarkeit der Prämien oder die Voraussetzung für dieselbe Anzahl an Punkten für dieselben Prämien oder das Recht zur Verwendung der Prämien für die von dem Mitglied ausgewählten Flüge. SunExpress hat die alleinige vollumfängliche Berechtigung über das Programm. Falls SunExpress regelmäßige Prämien gewährt oder andere Praktiken ausführt, die im Widerspruch zu den Grundsätzen des Programms stehen, oder wenn SunExpress zusätzliche regelmäßige Rechte einräumt oder seine Rechte im Rahmen des Programms nicht oder verzögert ausübt oder vom Mitglied die Einhaltung von Programmbestimmungen nicht oder verzögert fordert, so ist dies nicht auszulegen als Verzicht auf die Befugnisse über das Programm oder das Recht, vom Mitglied die Einhaltung der Regeln zu verlangen, an die es gebunden ist. Zudem kann eine solche außergewöhnliche Praxis nicht ausgelegt werden als Einräumung zusätzlicher Rechte für das Mitglied oder andere Personen oder als Änderung der Programmgrundsätze oder als Präzedenzfall für ähnliche Praktiken.  

 

3.6 Recht von SunExpress auf Übertragung des Programms

SunExpress behält sich das Recht vor, den Betrieb des Programms sowie die mit den Programmmitgliedern geschlossenen Vereinbarungen auf Nachfolgeunternehmen zu übertragen. Eine solche Übertragung wird den Mitgliedern angemessen im Voraus angekündigt.

3.6.1 Recht von SunExpress zur Änderung oder Beendigung des Programms und zum Widerruf der Prämien sowie Haftungsbeschränkung

SunExpress behält sich das Recht vor, das „SunExpress Your Benefits“-Treueprogramm und/oder die Kooperation mit Partnern im Rahmen des Programms jederzeit vollständig oder teilweise zu ändern oder zu beenden, das Programm durch ein anderes Programm zu ersetzen oder das Programm auf ein Programm eines Dritten zu übertragen. In diesen Fällen finden die Kündigungsregelungen gemäß dem Abschnitt 1.2 Anwendung. Wenn „SunExpress Your Benefits“ auf ein Programm eines Dritten übertragen wird, ist das Mitglied berechtigt, seine Mitgliedschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen.

Alle Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Programmbestimmungen sind für sämtliche Mitglieder verbindlich, sobald die betreffenden Informationen in einem Verkaufsbüro von SunExpress, im Call-Center von SunExpress, auf der Website oder in den Aktivitätserklärungen, die den Mitgliedern per E-Mail zugesandt werden, bekannt gegeben werden. Darum besteht auf gesammelte Punkte und Prämien kein unverfallbarer Anspruch. SunExpress garantiert nicht die Verfügbarkeit der Prämien oder die Voraussetzung für dieselbe Anzahl an Punkten für dieselben Prämien oder das Recht zur Verwendung der Prämien für die von dem Mitglied ausgewählten Flüge. SunExpress hat die alleinige vollumfängliche Berechtigung über das Programm. Falls SunExpress regelmäßige Prämien gewährt oder andere Praktiken ausführt, die im Widerspruch zu den Grundsätzen des Programms stehen, oder wenn SunExpress zusätzliche regelmäßige Rechte einräumt oder seine Rechte im Rahmen des Programms nicht oder verzögert ausübt oder vom Mitglied die Einhaltung von Programmbestimmungen nicht oder verzögert fordert, so ist dies nicht auszulegen als Verzicht auf die Befugnisse über das Programm oder das Recht, vom Mitglied die Einhaltung der Regeln zu verlangen, an die es gebunden ist. Zudem kann eine solche außergewöhnliche Praxis nicht ausgelegt werden als Einräumung zusätzlicher Rechte für das Mitglied oder andere Personen oder als Änderung der Programmgrundsätze oder als Präzedenzfall für ähnliche Praktiken.

 

3.7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen den Mitgliedern und SunExpress wie auch diese allgemeinen Bestimmungen unterliegen dem Recht der Republik Türkei.

Die ausschließliche Zuständigkeit für alle Ansprüche in Verbindung mit der Mitgliedschaft im Programm oder in Verbindung mit diesen allgemeinen Bestimmungen liegt bei den Gerichten und Vollstreckungsbehörden von Antalya. SunExpress behält sich jedoch das Recht vor, vor jedem anderen zuständigen Gericht in einem Land Ansprüche geltend zu machen.

 

3.8 Informationen zum Datenschutz

SunExpress ist der Verantwortliche für jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des „SunExpress Your Benefits“-Programms. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 – „DSGVO“) und dem türkischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 („KVKK“).

SunExpress erhebt auf der „SunExpress Your Benefits-Website Ihre personenbezogenen Daten und verarbeitet sie für die folgenden Zwecke und auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

 

  • Verwaltung des Treueprogramms
  • Sicherstellung, dass Mitglieder ihre Konten einrichten und effektiv verwalten können
  • Vergabe von Punkten an Mitglieder
  • Verwendung für personalisierte Inhalte auf www.sunexpress.com
  • Vorausfüllung mit Daten während des Buchungsablaufs

Die Rechtsgrundlage für die vorstehenden Zwecke ist unsere vertragliche Verpflichtung Ihnen gegenüber gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO und Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c KVKK

  • Analyse der Nutzung des Treueprogramms, Durchführung von Umfragen zur Kundenzufriedenheit und Marktrecherchen zur Verbesserung unseres Treueprogramms und zur Personalisierung der Leistungen.

 

  • Versand von Direktmailings, Newslettern mit personalisierten Angeboten. Die Rechtsgrundlage für vorgenannte Zwecke ist Ihre erteilte Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO und Artikel 5 Absatz 1 KVKK.

Für alle vorgenannten Zwecke können wir die folgenden Daten von Ihnen erheben:

  • Ihren Namen, Ihren Nachnamen und Ihre Kontaktinformationen wie Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer, Ihre Anschrift und Ihre Postanschrift
  • Nationalität
  • Geburtsdatum
  • Ticket- und Flugbuchungsdetails
  • Kauf von Zusatzleistungen
  • Anzahl der Reisenden
  • Nummer der Mitgliedschaft im Treueprogramm und angesammelte Punkte/Einlösungen
  • Persönliche Interessen, wie bevorzugter Sitzplatz, bevorzugte Mahlzeit, Abflughafen, Reisepartner, Buchungskanal, Verbindung zwischen Familien

Möglicherweise müssen wir diese vorstehenden Daten an Dritte weitergeben, damit wir die Leistungen im Rahmen des Treueprogramms erbringen können. Diese Empfänger können wie folgt kategorisiert werden:

  • andere SunExpress-Unternehmen
  • Dienstleister

          o Transport

          o Marketing

          o IT

          o Zahlungsdienste

          o Auskunfteien

  • Behörden

 

Wenn Sie sich vom Programm abmelden, werden Ihre personenbezogenen Daten zu Interessen, wie bevorzugtem Sitzplatz, bevorzugte Mahlzeiten, Abflughafen, Reisepartner und Buchungskanal, gelöscht. Andere personenbezogene Daten bleiben so lange gespeichert, wie Ansprüche gegen SunExpress erhoben werden können oder wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch SunExpress, zu Ihren Rechten sowie zur Ausübung Ihrer Rechte finden Sie im Hinweis von SunExpress zum Schutz personenbezogener Daten hier.