Gefahrgutverordnung
Gemäß der Verordnung ist die Beförderung von gefährlichen Gütern durch Passagiere wegen des potenziellen Risikos der Flugsicherheit verboten.
Folgende Inhalte zählen als gefährliche Güter:
explosive Materialien/Sprengstoffe, Gase, entflammbare Materialien/Substanzen, Oxidationsmittel und organische Peroxide, Korrision verursachende Substanzen, infektiöse und toxische/giftige Substanzen, radioaktive Materialien und andere gefährliche Substanzen wie zum Beispiel Lithium- ionische/metallische Batterien, magnetische oder umweltschädliche Substanzen.
Bestimmte gefährliche Güter können von Fluggästen unter Einhaltung der in nachstehender Tabelle aufgeführten Richtlinien befördert werden.
Außer der Verordnung für gefährliche Güter müssen auch die nationalen und internationalen Vorschriften (wie z.B. Auflagen für Flüssigkeiten und den Zoll) beachtet werden. Für Details können unsere Fluggäste das SunExpressv Kundenservicecenter kontaktieren.
Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise von Seiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann SunExpress nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Handlungsunfähig machende Geräte | Elektroschocker, Pfefferspray, Tränengas etc. | Beförderung nicht erlaubt. | |
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Koffer/Taschen und Geldbehälter mit pyrotechnischer Ausrüstung | Aktentaschen/-koffer etc. | Beförderung nicht erlaubt. | |
Flüssigsauerstoff beinhaltende Zylinder und Geräte | Beförderung nicht erlaubt. | ||
Flüssigkeiten oder Getränke mit mehr als 70% Alkoholgehalt | Beförderung nicht erlaubt. | ||
Treib-/Brennstoff beinhaltende Motoren und Geräte | Kettensäge, Rasenmäher etc. | Beförderung nicht erlaubt. | |
Sprengstoffe | Feuerwerkskörper, Leuchtrakete etc. | Beförderung nicht erlaubt. | |
Brennbare Materialien | Feuerzeuggas, Campingkocher, Brennstoffbehälter, Farbe, Öl, Gas, Flüssigkeit und Feststoff | Beförderung nicht erlaubt. | |
Oxidationsmittel, ätzende oder giftige/toxische Materialien | Reinigungsmittel oder Chemikalien mit oxidierender, ätzender und/oder toxischer Wirkung, wie z.B. Bleichmittel oder säurehaltige Reiniger etc. | Beförderung nicht erlaubt. | |
Unter Druck stehende Zylinder/Tuben | Z.B. Feuerlöscher; Kohlenstoffdioxid-Zylinder | Beförderung nicht erlaubt. | |
Auslaufbare Batterien (Naßbatterien) | Autobatterie oder auslaufbare Rollstuhlbatterie etc. | Beförderung nicht erlaubt. | |
Self Balancing Roller/Scooter | Airwheel, Solowheel, Hoverboard, Mini-Segway, Balance Wheel, etc | Beförderung nicht erlaubt. | |
Batteriebetriebene mobile Geräte und Rollstühle | Zum Beispiel Rollstühle mit nicht-auslaufbaren Batterien. Auslaufbare Batterien werden nicht akkzeptiert. | Im aufgegebenen Gepäck *erlaubt. (zusammenklappbare Geräte mit Lithium-/Ionenbatterien können unter Umständen in der Kabine akkzeptiert werden. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Flüssige Brennstoffbehälter | Campingkocher etc. | Beförderung in der Fluggastkabine nicht erlaubt. (Können im aufgegebenen Gepäck* befördert werden, wenn entleert) | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Munition | Patronen für Waffen zu Sport- u. Verteidigungszwecken, Ausschließlich Gefahrgutklasse 1.4s erlaubt. | Beförderung von max. 5kg (Bruttogewicht) pro Person nur im aufgegebenen Gepäck* erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Quecksilberbarometer oder -thermometer | Dürfen ausschließlich von einem Regierungsvertreter transportiert werden. | Beförderung nur im Handgepäck erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Quecksilberthermometer zu medizinischen Zwecken | Beförderung von 1 Thermometer in der Schutzkappe pro Person im aufgegebenen Gepäck*, Handgepäck und an der Person** erlaubt. | ||
Hitze entwickelnde Geräte | Unterwasserfackel, Tauchlampe, Lötgerät | Beförderung im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck* erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Medizinische Sauerstoffflaschen oder Luftzylinder | Beförderung mit max. 5kg (Bruttogewicht) pro Zylinder im Handgepäck erlaubt. (Können im aufgegebenen Gepäck* befördert werden, wenn entleert) | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. | |
Medizinische Geräte mit Lithiumbatterien | AED, CPAP, POC, Luftbefeuchter, Beatmungsgerät etc. | Beförderung im aufgegebenen Gepäck*, Handgepäck und an der Person** erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Alkoholische Getränke | Beförderung bis max. 5kg (Bruttogewicht) pro Person erlaubt. | Weitere Beschränkungen müssen beachtet werden | |
Sprays für Sportzwecke oder Hausgebrauch | Kältespray etc. | Beförderung im aufgegebenen Gepäck* erlaubt, max 2lt pro Preson (jede Tube max. 500ml) | Weitere Beschränkungen müssen beachtet werden |
Toilettenartikel, Kosmetik | Deodorantspray, Parfüm, Haarspray, nicht radioaktive Medizin etc. | Max. 2lt pro Person (jede Tube max. 500ml). | Weitere Beschränkungen müssen beachtet werden |
Schwimmwesten mit Gaspatronen | Beförderung von 2 Patronen am Gerät und 2 Ersatzteilen bis zu 50ml Wasserkapazität erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. | |
Lithium-Ionen-Batterie betriebene Geräte zwischen 100Wh und 160 Wh | Batterien über 160Wh werden nicht akzeptiert | Im aufgegebenen*, im Handgepäck und an der Person**erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Ersatz Lithium-Ionen-Batterien zwischen 100Wh und 160 Wh | Batterien über 160Wh werden nicht akzeptiert | Beförderung von max. 2 Stk. pro Person im Handgepäck und an der Person** erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Beschädigte, defekte oder zurück gerufene Lithium-Ionen-Batterien oder solche Geräte, die diese genannten beinhalten | verboten | ||
Portable elektronische Geräte, die kleine Batterien enthalten. | Auslaufsichere Batterien müssen weniger als 12V und 100wh haben. Der Lithium Anteil darf bei Li-Ionen Batterien bei 2g liegen und dürfen bis zu 100Wh haben (Laptops, Videokameras, Handys) | Pro Person sind maximal 15 tragbare elektronische Geräte erlaubt. Sie müssen komplett abgeschaltet sein | |
Ersatzbatterien, und Ladegeräte | Auslaufsichere Batterien müssen weniger als 12V und 100wh haben. Der Lithium Anteil darf bei Li-Ionen Batterien bei 2g liegen und dürfen bis zu 100Wh haben | Beförderung nur gegen Kurzschluß gesichert im Handgepäck erlaubt. Pro Person sind maximal 20 Ersatzbatterien erlaubt. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Kohlenstoffdioxidstoffe (Trockeneis) | Im aufgegebenen* und Handgepäck erlaubt. Max. 2,5 kg/Person. | Genehmigung vom SunExpress Travel Center erforderlich. | Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich. |
Trockenversandbehälter | Isolierte Verpackungen, die gekühlten, flüssigen Stickstoff enthalten. | Im aufgegebenen* und Handgepäck erlaubt. | |
Streichhölzer und Anzünder | Überall entzündbare Streichhölzer, Anzünder mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder | An der Person** erlaubt, nur ein Stück pro Person. | |
Elektronische Zigaretten | E-Zigarren, E-Zigaretten, E-Pfeifen, Elektronische Nikotinabgabevorrichtungen (ENDD) oder rauchlose Zigaretten (PV) | Im aufgegebenen*, Handgepäck und an der Person** erlaubt. Sie Müssen vor versehentlicher Benutzung geschützt werden. Jede eingebaute Batterie oder Ersatzbatterie darf nicht mehr als 2g Lithium enthalten oder 100Wh. Die Benuztung oder das Aufladen dieser Geräte oder ihrer Batterien ist an Board des Flugzeuges nicht gestattet |
*Aufgegebenes Gepäck – am Check-in abgegebenes und im Frachtraum befördertes Gepäck
**An der Person – in Kleidungstaschen, in der Hand oder am Körper tragend
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind:
Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen herbeizuführen, einschließlich:
b) Betäubungsgeräte: Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
c) spitze oder scharfe Gegenstände — spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
d) Werkzeuge — Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:
e) stumpfe Gegenstände — Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich: