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Gefährliche Gegenstände

Regeln für den Transport gefährlicher Gegenstände, z.B. entflammbare oder explosive Gegenstände

Gefahrgutverordnung

Gemäß der Verordnung ist die Beförderung von gefährlichen Gütern durch Passagiere wegen des potenziellen Risikos der Flugsicherheit verboten.

Folgende Inhalte zählen als gefährliche Güter:

explosive Materialien/Sprengstoffe, Gase, entflammbare Materialien/Substanzen, Oxidationsmittel und organische Peroxide, Korrision verursachende Substanzen, infektiöse und toxische/giftige Substanzen, radioaktive Materialien und andere gefährliche Substanzen wie zum Beispiel Lithium- ionische/metallische Batterien, magnetische oder umweltschädliche Substanzen.

Bestimmte gefährliche Güter können von Fluggästen unter Einhaltung der in nachstehender Tabelle aufgeführten Richtlinien befördert werden.

Außer der Verordnung für gefährliche Güter müssen auch die nationalen und internationalen Vorschriften (wie z.B. Auflagen für Flüssigkeiten und den Zoll) beachtet werden. Für Details können unsere Fluggäste das SunExpressv Kundenservicecenter kontaktieren.

Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise von Seiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann SunExpress nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Handlungsunfähig machende Geräte Elektroschocker, Pfefferspray, Tränengas etc. Beförderung nicht erlaubt.
Koffer/Taschen und Geldbehälter mit pyrotechnischer Ausrüstung Aktentaschen/-koffer etc. Beförderung nicht erlaubt.
Flüssigsauerstoff beinhaltende Zylinder und Geräte Beförderung nicht erlaubt.
Flüssigkeiten oder Getränke mit mehr als 70% Alkoholgehalt Beförderung nicht erlaubt.
Treib-/Brennstoff beinhaltende Motoren und Geräte Kettensäge, Rasenmäher etc. Beförderung nicht erlaubt.
Sprengstoffe Feuerwerkskörper, Leuchtrakete etc. Beförderung nicht erlaubt.
Brennbare Materialien Feuerzeuggas, Campingkocher, Brennstoffbehälter, Farbe, Öl, Gas, Flüssigkeit und Feststoff Beförderung nicht erlaubt.
Oxidationsmittel, ätzende oder giftige/toxische Materialien Reinigungsmittel oder Chemikalien mit oxidierender, ätzender und/oder toxischer Wirkung, wie z.B. Bleichmittel oder säurehaltige Reiniger etc. Beförderung nicht erlaubt.
Unter Druck stehende Zylinder/Tuben Z.B. Feuerlöscher; Kohlenstoffdioxid-Zylinder Beförderung nicht erlaubt.
Auslaufbare Batterien (Naßbatterien) Autobatterie oder auslaufbare Rollstuhlbatterie etc. Beförderung nicht erlaubt.
Self Balancing Roller/Scooter Airwheel, Solowheel, Hoverboard, Mini-Segway, Balance Wheel, etc Beförderung nicht erlaubt.
Batteriebetriebene mobile Geräte und Rollstühle Zum Beispiel Rollstühle mit nicht-auslaufbaren Batterien. Auslaufbare Batterien werden nicht akkzeptiert. Im aufgegebenen Gepäck *erlaubt. (zusammenklappbare Geräte mit Lithium-/Ionenbatterien können unter Umständen in der Kabine akkzeptiert werden. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Flüssige Brennstoffbehälter Campingkocher etc. Beförderung in der Fluggastkabine nicht erlaubt. (Können im aufgegebenen Gepäck* befördert werden, wenn entleert) Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Munition Patronen für Waffen zu Sport- u. Verteidigungszwecken, Ausschließlich Gefahrgutklasse 1.4s erlaubt. Beförderung von max. 5kg (Bruttogewicht) pro Person nur im aufgegebenen Gepäck* erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Quecksilberbarometer oder -thermometer Dürfen ausschließlich von einem Regierungsvertreter transportiert werden. Beförderung nur im Handgepäck erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Quecksilberthermometer zu medizinischen Zwecken Beförderung von 1 Thermometer in der Schutzkappe pro Person im aufgegebenen Gepäck*, Handgepäck und an der Person** erlaubt.
Hitze entwickelnde Geräte Unterwasserfackel, Tauchlampe, Lötgerät Beförderung im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck* erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Medizinische Sauerstoffflaschen oder Luftzylinder Beförderung mit max. 5kg (Bruttogewicht) pro Zylinder im Handgepäck erlaubt. (Können im aufgegebenen Gepäck* befördert werden, wenn entleert) Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Medizinische Geräte mit Lithiumbatterien AED, CPAP, POC, Luftbefeuchter, Beatmungsgerät etc. Beförderung im aufgegebenen Gepäck*, Handgepäck und an der Person** erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Alkoholische Getränke Beförderung bis max. 5kg (Bruttogewicht) pro Person erlaubt. Weitere Beschränkungen müssen beachtet werden
Sprays für Sportzwecke oder Hausgebrauch Kältespray etc. Beförderung im aufgegebenen Gepäck* erlaubt, max 2lt pro Preson (jede Tube max. 500ml) Weitere Beschränkungen müssen beachtet werden
Toilettenartikel, Kosmetik Deodorantspray, Parfüm, Haarspray, nicht radioaktive Medizin etc. Max. 2lt pro Person (jede Tube max. 500ml). Weitere Beschränkungen müssen beachtet werden
Schwimmwesten mit Gaspatronen Beförderung von 2 Patronen am Gerät und 2 Ersatzteilen bis zu 50ml Wasserkapazität erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Lithium-Ionen-Batterie betriebene Geräte zwischen 100Wh und 160 Wh Batterien über 160Wh werden nicht akzeptiert Im aufgegebenen*, im Handgepäck und an der Person**erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Ersatz Lithium-Ionen-Batterien zwischen 100Wh und 160 Wh Batterien über 160Wh werden nicht akzeptiert Beförderung von max. 2 Stk. pro Person im Handgepäck und an der Person** erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Beschädigte, defekte oder zurück gerufene Lithium-Ionen-Batterien oder solche Geräte, die diese genannten beinhalten verboten
Portable elektronische Geräte, die kleine Batterien enthalten. Auslaufsichere Batterien müssen weniger als 12V und 100wh haben. Der Lithium Anteil darf bei Li-Ionen Batterien bei 2g liegen und dürfen bis zu 100Wh haben (Laptops, Videokameras, Handys) Pro Person sind maximal 15 tragbare elektronische Geräte erlaubt. Sie müssen komplett abgeschaltet sein
Ersatzbatterien, und Ladegeräte Auslaufsichere Batterien müssen weniger als 12V und 100wh haben. Der Lithium Anteil darf bei Li-Ionen Batterien bei 2g liegen und dürfen bis zu 100Wh haben Beförderung nur gegen Kurzschluß gesichert im Handgepäck erlaubt. Pro Person sind maximal 20 Ersatzbatterien erlaubt. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Kohlenstoffdioxidstoffe (Trockeneis) Im aufgegebenen* und Handgepäck erlaubt. Max. 2,5 kg/Person. Genehmigung vom SunExpress Travel Center erforderlich. Genehmigung vom Kundenservicecenter erforderlich.
Trockenversandbehälter Isolierte Verpackungen, die gekühlten, flüssigen Stickstoff enthalten. Im aufgegebenen* und Handgepäck erlaubt.
Streichhölzer und Anzünder Überall entzündbare Streichhölzer, Anzünder mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder An der Person** erlaubt, nur ein Stück pro Person.
Elektronische Zigaretten E-Zigarren, E-Zigaretten, E-Pfeifen, Elektronische Nikotinabgabevorrichtungen (ENDD) oder rauchlose Zigaretten (PV) Im aufgegebenen*, Handgepäck und an der Person** erlaubt. Sie Müssen vor versehentlicher Benutzung geschützt werden. Jede eingebaute Batterie oder Ersatzbatterie darf nicht mehr als 2g Lithium enthalten oder 100Wh. Die Benuztung oder das Aufladen dieser Geräte oder ihrer Batterien ist an Board des Flugzeuges nicht gestattet

*Aufgegebenes Gepäck – am Check-in abgegebenes und im Frachtraum befördertes Gepäck

**An der Person – in Kleidungstaschen, in der Hand oder am Körper tragend

FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK
LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind:
Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen herbeizuführen, einschließlich:

  • Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns)
  • Signalpistolen und Startpistolen
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile
  • Abschussgeräte für Harpunen und Speere
  • Schleudern und Katapulte

b) Betäubungsgeräte: Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:

  • Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,
  • Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
  • handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, CapsicumSprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

c) spitze oder scharfe Gegenstände — spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
  • Eisäxte und Eispickel,
  • Rasierklingen,
  • Teppichmesser,
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
  • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
  • Schwerter und Säbel

d) Werkzeuge — Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:

  • Brecheisen
  • Bohrmaschinen und Bohrer,einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
  • Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler

e) stumpfe Gegenstände — Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
  • Kampfsportgeräte

f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

  • Munition,
  • Sprengkapseln
  • Detonatoren und Zünder
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
  • Rauchkanister und Rauchpatronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe

AUFGEGEBENES GEPÄCK
LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Detonatoren und Zünder
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
  • Rauchkanister und Rauchpatronen
  • Dynamit
  • Schießpulver und Plastiksprengstoffe